Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Visum

Worauf sollte ich achten?

Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Visum

Beitragvon alpostfach (Axel L.) » 27. August 2017, 08:02

Hallo, liebe Mitglieder,
als erste muss ich IF ein Lob aussprechen - für mich die seriöseste Partnerbörse.
Ich möchte mich auch bei allen Mitgliedern bedanken, die hier ihren Beitrag leisten.
Allerdings gibt es so viele Beiträge, dass ich schon wieder ein Problem habe, die für mich richtigen Antworten zu finden.
Deshalb stelle ich diese ganz gezielt. Vielleicht helfen sie auch anderen.
Kurz zu mir: ich habe einen pflegebedürftigen Vater (und hatte eine pflegebedürftige Mutter), den ich im Prinzip nicht alleine lassen kann. Zumindest nicht für eine Reise ins Ausland. Deshalb möchte ich gerne, dass die Dame mich besucht. Ich gebe zu, leider gibt es auch hier Scammer, auf die auch ich einmal hereingefallen bin, Geld gesendet habe und nie mehr was gehört habe. Da ich dies künftig gerne vermeiden möchte, hier meinen Fragen:
1. was ist der Unterschied zwischen einem Besuchsvisum und einer Verpflichtungserklärung?
2. wo erhalte ich bzw. die Dame ein Besuchsvisum?
3. an wen muss ich mich wenden, um eine Verpflichtungserklärung für die Dame zu erstellen und an wen muss ich diese senden?
4. Welche Kosten entstehen dabei für mich bzw. für die Dame bezogen auf Punkt 1. und 2.?
5. sind diese Vorraussetzungen für alle osteuropäischen Länder gleich (z.B. Russland, Ukraine, Kirm)?
5. kann ich in jedem Fall ein Flugticket hier in Deutschland kaufen und an Ihrem Heimatlughafen hinterlegen?
Bitte nicht falsch verstehen: das Thema Geld ist hier nicht die Frage. Ich übernehme gerne alle kosten, um meine Herzdame zu finden.
Allerdings möchte ich für den ersten Besuch kein Geld versenden müssen an eine Dame, die ich noch nicht persönlich kenne.
Wie gesagt, eine negative Erfahrung reicht mir :-)

Es wäre schön, wenn sich jemand die Mühe machen würde, mir meine Fragen so exakt wie möglich zu beantworten.

Vielen Dank im voraus und viel Glück!!
VG AL
alpostfach (Axel L.)
 
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Re: Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Vi

Beitragvon dicker (Klaus Sa.) » 27. August 2017, 09:15

Aus welchem Land soll der Besuch kommen ! zu Punkt 5 das kannst Du so machen das am Abflughafen ein Ticket hinterlegt wird. Aus der Ukraine brauchst Du kein Visum da jetzt die 90 Tage Regel gilt das da heisst das die Person 90 Tage die EU ( Schengen ) bereisen darf und danach zurück muss in die Ukraine.
dicker (Klaus Sa.)
 
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Re: Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Vi

Beitragvon Siggie » 27. August 2017, 10:13

Hallo,
In welchem Land lebt die Dame? Als Ukrainerin braucht sie kein Vieum für Deutschland. Lebt sie in Russland, wäre eine Ortsangabe hilfreich, da es an verschiedenen Orten Visadienste der deutschen Botschaft gibt.
Zu 1: Eine Verpflichtungserklärung bekommst Du auf der für Deinen Wohnsitz zutändigen Ausländerbehörde, das kostet 25 Euro. Diese Erklärung benötigt die Dame, um in ihrem Land ein Visumsantrag abgeben zu können. Warum diese Erklärung? Da kannst Du googlen.
Zu 2: deutsche Botschaft/Konsulate/ Visastellen der deutschen Botschaft in ihrem Land.
zu 3:Die Verpflichtungserklärung schickst Du der Dame, z.B. mit DHL, kostet um die 50 Euro oder Du findest einen Kurier, der das Ding mitnimmt.
Zu 4:Die Kosten für das Visum kann ich Dir nicht genau sagen, die anderen Kosten sind oben schon angegeben
Zu 5: Siehe Einleitung
Zu 6:Das Flugticket kannst Du online kaufen und schickst ihr diei Bestätigungsnummer/Buchunhsnummer per R Maill
Das zum ersten, wenn Du noch Fragen hast, nitte.
Gruss Siggie
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Re: Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Vi

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 27. August 2017, 13:08

Zum Thema Verpflichtungserklärung hier mal ein link - erklärt schon fast alles : https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Info ... ?nn=350374 Leider sagt es nichts über die möglichen Konsequenzen , wenn die Person , für die Du Erklärung abgibst , aus irgendwelchen Gründen nicht wieder ausreist . Dann kann die Geschichte nämlich sehr teuer werden . Wie hoch Dein Einkommen dafür sein muss , ist von Ort zu Ort verschieden , doch Du kannst von einem Minimum von etwa 1400,-€ ausgehen (für Städte wie München , Stuttgart oder Hamburg dürfte es nicht reichen) ; musst Du halt beim Bürgeramt erfragen , das auch die Erklärung annimmt und die Bescheinigung ausgibt .

Zum Thema Visum findest Du alles Wichtige hier : https://www.auswaertiges-amt.de/sid_8B1 ... ?nn=350374 Ein "Besuchs-Visum wäre demnach ein Schengen-Visum für kurzfristigen Aufenthalt (bis 90 Tage pro Jahr) , wovon Ukrainerinnen (wie bereit von den Vor-Schreibern erwähnt) befreit sind ; Gleiches gilt auch für Georgien . Krim ist ein Sonderfall , da sich die Krim für Russland zugehörig erklärt hat , aber Kiew/Ukraine den Alleinvertretungsanspruch erhebt . Das musst Du beim AA erfragen , aber ich vermute mal , dass eine Krim-Bewohnerin nach Kiew muss , um dort in der dt. Botschaft ein Visum zu beantragen ; jedenfalls habe ich bisher noch nicht gehört , dass auch für sie die Visafreiheit gilt . die anderen ost-europäischen Staaten sind ja ohnehin fast alle in der EU und genießen die EU-Freizügigkeit und sind auch "Schengen"-Staaten . Moldawien ist da ein Sonderfall , weil dort viele Rumänen leben mit rumänischen Pässen (EU ohne Visa) , während die mit moldawischen oder russischen Pässen ein Visum brauchen .

Fazit : Kann die Frau aus eigenen Mitteln den Besuch bei Dir finanzieren , braucht sie keine Verpflichtungserklärung von Dir (ob Du ihr das Geld dann hier wiedergibst oder es ihr vorher auf ihr Konto überweist , ist unerheblich . Hat sie selbst nicht die nötigen Mittel (die exakte Höhe des Tagessatzes hängt von Deinem Wohnort ab musst Du also bei Dir im Amt erfragen) , kann sie nur mit der besagten Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen , wobei diese nicht mal von Dir kommen muss (falls auch Dein Einkommen nicht ausreichend hoch wäre ; da zählen auch Deine Kosten für Miete und Pflege für den Vater mit dazu) , sondern auch von jedem Anderen übernommen werden könnte .
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Re: Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Vi

Beitragvon Muenchner » 28. August 2017, 09:49

Hallo alpostfach,

zu Verpflichtungserklärung und Visum wurde ja schon einiges gesagt.
Wenn es genug Vorlaufzeit gibt musst Du eine VE nach Russland nicht unbedingt für teuer Geld mit DHL verschicken. Ganz normal als Auslandssendung reicht völlig aus, die russische Post ist genauso zuverlässig wie unsere. Es bietet sich noch an den Aufpreis für das billigste Einschreiben (ich glaube EInwurf) zu bezahlen um eine Sendungsverfolgung zu haben. Hat mich als Kompaktbrief International immer um die 4 € geksotet. Tracking hast Du dann bis zur russischen Grenze über die Seite der Deutschen Post und in Russland auf: https://www.pochta.ru/tracking
Die Postlaufzeit beträgt nach Region zwischen 1 bis 4 Wochen!

Zumindest das VAC in Kasan, das mit der Botschaft in Moskau zusammenarbeitet hat für den Visumantrag bei meiner Frau und ihrer Familie jeweils auch immer einen Scan der VE per Email akzeptiert, das Original musste dann lediglich bei der Abholung vorgezeigt werden (bzw. war das denen auch paarmal egal).

Flugtickets lässt man heute nicht mehr hinterlegen, man schickt einfach die Buchungsbestätigung bzw. das E-ticket per Email an die Dame, damit kann sie am Flughafen problemlos einchecken! bei der Buchung ist zu beachten, dass alle Daten korrekt sind, die Kopie des Reisepasses der Dame ist für die Buchung von Vorteil, da stehen alle Angaben drin die man für die Buchung benötigt!
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Re: Besuch aus Ausland - Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Vi

Beitragvon Nautilus » 28. August 2017, 10:14

luckyman (Ralf Ba.) hat geschrieben:
Fazit : Kann die Frau aus eigenen Mitteln den Besuch bei Dir finanzieren , braucht sie keine Verpflichtungserklärung von Dir (ob Du ihr das Geld dann hier wiedergibst oder es ihr vorher auf ihr Konto überweist , ist unerheblich . Hat sie selbst nicht die nötigen Mittel (die exakte Höhe des Tagessatzes hängt von Deinem Wohnort ab musst Du also bei Dir im Amt erfragen) , kann sie nur mit der besagten Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen , (...)


Ergänzend hierzu besteht noch die Möglichkeit einer formlosen Einladung, in welcher Du erklärst, den/die Besucher/in einzuladen. Dass Du für Kost & Logis stehst. Dann reduzieren sich die Tagessätze um die Hälfte. D.h. der Vermögensnachweis, den sie in Form eines Bankauszuges o.ä. bei der Einreichung des Visagesuchs mitgeben muss, ist dann nur halb so gross. Vorteil für Dich auch, dass die Risiken einer Verpflichtungserklärung nicht bestehen. Sei es Unfall, Krankheit, Straffälligkeit, Visamissbrauch - dafür würdest Du nicht haften.
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