Ukrainische Frau einladen

Worauf sollte ich achten?

Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 22. Februar 2015, 11:38

Hallo zusammen,

ich habe hier auch eine tolle Frau aus der Ukraine kennen gelernt.
Wie habe uns letztes Wochenende in Kiev getroffen und eine tolle Zeit gehabt.

Jetzt möchte ich Sie natürlich nach Deutschland einladen.

Zu Ihr:
Sie hat bereits ein Jahr in Deutschland als Au Pair gelebt.
Kann gut Deutsch (B2) und hat wie ich noch keine Kinder.
Momentan ist Sie arbeitslos.

Wie kann ich Sie am besten einladen? Touristvisum, Besuchsvisum, Arbeitsvisum?
Wie kann das mit der Rückkehrwilligkeit belegt werden?
Was ist der Unterschied zwischen formelle und formlose Einladung?

Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Grüße
Enrico
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Yonifan (Hans M.) » 22. Februar 2015, 12:44

In dem Themenbereich "Eine Frau aus Osteuropa kommt zu Besuch" kannst Du eigentlich alles lesen.
Die drei unterschiedlichen Visa gibt es in der Realität faktisch gar nicht, ebenso nicht den Unterschied zwischen formeller und formloser Einladung.
Dass die Frau jetzt schon gutes Deutsch kann, hilft ihr für ihren Besuch eigentlich nicht, könnte sogar nachteilig sein (Zeichen für mangelnde Rückkehrwilligkeit), auf der anderen Seite könnte Ihre Au-pair-Zeit auch positiv bewertet werden, da sie ja danach wieder ordnungsgemäß heim fuhr (Tat sie doch... ?).
Wenn Du über zumindest knapp durchschnittliches Einkommen/Vermögen verfügst, gehe den ganz normalen Weg und besuche zuerst Deine Ausländerbehörde, um das von ihr exakt geforderte Prozedere abzufragen.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Siggie » 22. Februar 2015, 13:08

Meine Frau und ich haben schon mehrmals (auch für junge Frauen) Verpflichtungserklärungen (Einladungen) gemacht, vielleicht könnt ihr die Au Pair "Eltern" bitten, dass sie die Einladung für sie übernehmen oder auch Deine Eitern, die sie eben aus ihrer Aü Pair Zeit kennen. Diese Einladung geht dann bestimmt durch.
Und bevor jetzt hier einige losschreien: "Das geht nicht, gelogen, Betrug u.s.w." sag ich diesen Herren gleich im voraus, das man bei dieser beschissenen Gesetzeslage schon mal zu solchen Massnahmen greifen darf, denn sie kann ja bei den Einladenden kurz "Hallo" sagen und alles hat seine gesetzliche Richtigkeit.Und das "wenn sie nun nicht wieder ausreist, die Kosten fürden Einladenden" kann man doch wohl vergessen, da Du die Dame ja schon etwas besser kennst.
Aber das ist nur mein bereits mehrmals ausprobierter Tip.

Gruss Siggie
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 22. Februar 2015, 14:29

Bei der Ausländerbehörde war ich bereits.
Ich hatte aber das Gefühl, das Sie sich nicht gut auskennt.

Sie benötigt eigentlich nur letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Pass/Ausweis von mir und Ihr und ihre Auslandsadresse.
Ich hatte gelesen, das das Visum von Ihr beantragt werden muss oder kann ich das auch beantragen?

Sie ist damals pünktlich zurück in die Ukraine gereist.
Wegen dem Gehalt sollte es keine Probleme geben, nach Ihrer Auskunft.
Ich lese aber immer wieder, das eine Bescheinigung über die Reiserückkehrwilligkeit benötigt wird.
Da wissen wir noch nicht, wie schreiben.

Wie lange dauert es normalerweise, bis ein Visum erteilt wird.
Hattet Ihr oft Schwierigkeiten?

Gruß
Enrico
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Siggie » 22. Februar 2015, 15:16

Jetzt ganz von vorn:
Du/ der Einladende geht zur Ausländerbehörde und lässt sich eine Verpflichtungserklärung ausstellen. Dazu benötigt man die Grösse des Wohnraums Mietvertrag) und eine aktuelle Lohn/Gehaltsabrechnung. Und die Personalien der Person, die man einlädt. Das kostet 25 Euro. Dann schickst Du das Ding und ein formloses Einladungsschreiben: Hiermit lade ich Frau........ zu einmeBesuch zu mir ein und werde natürlich für eine pünktliche Ausreise verantwortlich sein. Die dazu, Reisekosten werden von mir übernommen.
Weiterhin benötigt sie eine Reisekrankenversicherung, die kannst Du auch in Deutschland per Internet (z.B. Klemmer Versicherungen) abschliessen und den Ausdruck mit zu der Einladung legen.
Das schickst Du dann in die Ukraine, DHL-Brief geht am schnellsten, kostet aber um die 50 Euro!
Das war dann für Dich erst einmal alles.
Sie muss dann mit den von der Visastelle geforderten ausgefüllten Dokumenten zur Visastelle und kann dann nach etwa 1 - 3 Tagen das Visum abholen.
sihe auch hier:
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... erung.html

Gruss Siggie
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon ak47 (Stephan) » 22. Februar 2015, 15:22

Wenn Du über zumindest knapp durchschnittliches Einkommen/Vermögen verfügst, gehe den ganz normalen Weg und besuche zuerst Deine Ausländerbehörde, um das von ihr exakt geforderte Prozedere abzufragen.


Die ist ja beim Besuchsvisum nicht beteiligt, bis auf die VE. Daher
Ich hatte aber das Gefühl, das Sie sich nicht gut auskennt.

eben.

Sie benötigt eigentlich nur letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Pass/Ausweis von mir und Ihr und ihre Auslandsadresse.

Das ist für die VE.

Ich hatte gelesen, das das Visum von Ihr beantragt werden muss oder kann ich das auch beantragen?

Nein, du hast damit nichts zu tun ausser dass du die VE zu ihr schickst und vielleicht noch ein Begleitschreiben, in dem du eure Beziehung und den Grund des Besuchs erläuterst.

Wenn sie keinen Job und keine Reichtümer und kein Kind hat, sieht es nicht gut aus, ganz klar. Du kannst nichts weiter tun als ein Schreiben beizufügen, wo ihr euren Wunsch nach kennenlernen des eventuellen späteren Wohnortes beschreibt, da ihr mittelfristig eine Ehe anstrebt. Das wars.
Ich lese aber immer wieder, das eine Bescheinigung über die Reiserückkehrwilligkeit benötigt wird.
Da wissen wir noch nicht, wie schreiben.

Bescheinigen kann sie es nur durch Job, Gehaltsnachweise, ein Kind, welches zuhause bleibt.
Hier war mal einer im Forum, der hatte so ein schönes, schwülstig-seriöses Musterschreiben :mrgreen: für solche scheinbar "hoffnungslose" Fälle. Das half ihm scheinbar, zumindest einmal.

Meine Frau und ich haben darauf verzichtet. Sie hatte zu viel Angst vor Ablehnung der Visaanträge, ich habe sie nur drüben (Moskau sowie BY) besucht. Sie kannte D auch aus ihrer Aupair-Zeit und von beruflichen Reisen.

Wenn es erteilt wird, ist es zumindest in BY eine Sache von 10-14 Tagen ab Antragsabgabe.

Wichtig: versucht nicht, ein Visum für 3-8?? Wochen oder so zu kriegen, das ist erst recht aussichtslos. Versucht es mit max. 14 Tagen.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 22. Februar 2015, 19:42

Hat jemand Erfahrung mit einem Arbeitsvisum nach Polen?
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 22. Februar 2015, 20:55

Enricodd79 (Enrico H.) hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung mit einem Arbeitsvisum nach Polen?


Gibt es , funktioniert momentan ganz gut , wenn Du jemand hast , der in Polen eine Firma hat (gibt auch schon Agenturen , die das managen) und sie nicht gerade aus Donezk stammt . Freundin von Meiner hat das mit nem früheren Kollegen (Deutsch-Pole) seit 2013 bis zur Hochzeit vor 6 Monaten in Berlin so gemacht . Sowohl in Kiew , wie auch in Bydgoszcz , als auch in Berlin gab es keine Fragen oder Auflagen oder schiefe Blicke und das Visum wurde immer pünktlich neu erteilt (von Versuch , es zu verlängern , rate ich ab) , ein - zwei Wochen nach Ablauf/Ausreise - einmal sogar , als ihre Stadt kurzzeitig Rebellengebiet war . Die Legend muss nur glaubhaft mit passenden Nachweiesen aus Polen sein und natürlich auch zu ihrem Beruf passen . Und Eure Kennenlern-Geschichte für´s Interview in der dt. Botschaft sollte dann natürlich auch zu ihren "Arbeitszeiten" in Polen passen --- 4 mal im Monat WE in den verschiedensten schönen Plätzen Westeuropas klingen da nich besonders glaubhaft .
Aber wie wäre es denn mit einem Sprachkurs ( C1 ) in Deiner Stadt als Vorbereitung für ein geplantes Studium ? Ihr könnt Euch kennenlernen , ein Jahr zusammen leben , sie hat eine Aufgabe , während Du arbeitest und falls es mit Euch doch nicht , wie erhofft klappt , schaden ihr gute Deutschkenntnisse auch nicht wirklich . Und Ihr braucht nicht lügen oder irgendwas erfinden .
in diesem Sinne ....
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 23. Februar 2015, 07:37

Danke für eure Antworten.

Momentan sind wir für einen 4 wöchigen intensiv Sprachkurs bei mir.
Müssen uns noch ein wenig über die Bedingungen informieren.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Siggie » 23. Februar 2015, 09:16

Wie, sie ist jetzt bei Dir???
Wozu dann das alles hier?

Gruss Siggie
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Februar 2015, 09:20

Grundsätzlich mal: sowohl für einen kurzen Sprachkurs, als auch einen Besuch, als auch Tourismus gibts das Schengenvisa C (bis max. 90 Tage innert 180 Tagen). Die wenigsten kriegen da gleich 90 Tage - erst bei mehrmaligen Besuchen - da wird's dann, weil auch meist mehrere Einreisen möglich, zum "Multivisa ...

Würde sie z.B. ein Jahr lang nen Sprachkurs o.ä. besuchen, könnte auch ein nationales Visa D rausschauen (diese gibts meist auch als Arbeitsvisum) - in Eurem Falle nicht relevant. (sowas wird auch bei Einreise zu Hochzeit etc. ausgestellt - erst für solches wird die Migrations- (bzw. bei Euch in DE Ausländerbehörde) im Inland zuständig. Sonst ist's die Diplomatische Vertretung in Kiev.


Formlose Einladung = Ein Papier, in dem Du den Besuch bei Dir erklärst und zusagst, dass die Person bei Dir wohnen wird, Du evtl. für Freizeitaktivitäten und Lebenskosten aufkommen wirst o.ä. Dadurch reduziert sich der Vermögensnachweis (Tagesätze pro Tag Aufenthalt) um die Hälfte. > Formular gibt's keines, ist ja "formlos"
Formelle Einladung = VE, Verpflichtungserklärung - wie von anderen schon beschrieben, da verpflichtest Du Dich, nicht nur für die normalen Aufenthaltskosten, sondern darüberhinaus, im Falle von Straffälligkeit/Abtauchen etc. sämtliche (auch dem Staat entstehenden) Kosten zu übernehmen.

Mit Einladung oder VE kann sie dann im Kiev das Visa beantragen, zusammen mit den sonstigen Dokumenten (=Vermögensnachweis, Arbeitgebernachweis (Rückreisewilligkeit), Krankenversicherung etc.)

Grad was die "Arbeitgeberbescheinigung" betrifft - welche eben eigentlich den Nachweis der Rückreisewilligkeit betrifft - gibt's pro Antragsland bzw. Einreiseland verschiedene Bestimmungen. Während beispielsweise für die Schweiz (und Russland) lediglich ein formloses Schreiben des AG, sowie die Angabe dessen auf dem Antragsformular genügt, müssen z.B. aktuell Kosovaren, welche ein Schweizer Schengenvisa wollen, zum Schreiben auch Auszüge über die Einzahlungen von Arbeitgeber und -nehmer in den Kosovo-Rentenfonds nachweisen. Wodurch ein Tricksen schwierig wird.
(Darum gehen manche den Umweg über andere Antragsländer als z.B. Deutschland oder die Schweiz, weil gerüchteweise Polen, Spanien, Tschechen etc. in diesen Dokumenten zum Nachweis weniger formale Ansprüche stellen und oft auch weniger hohe Tagessätze an Vermögensnachweis verlangen).

Sprich: für Euch, mit Ukraine und Deutschland - kann Dir wohl nur Eure Botschaft in Kiev sagen (bzw. deren Website zu entnehmen) was denn nun aktuell alles erforderlich ist.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon ak47 (Stephan) » 23. Februar 2015, 11:33

Siggie hat geschrieben:Wie, sie ist jetzt bei Dir???
Wozu dann das alles hier?

Gruss Siggie



Das frage ich mich auch, wobei ich vermute, dass er das nicht so meint wie er es schreibt.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Siggie » 23. Februar 2015, 15:51

Na ja, dann ab jetzt Gedanken lesen :roll:
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Yonifan (Hans M.) » 23. Februar 2015, 18:22

Hat jemand Erfahrung mit einem Arbeitsvisum nach Polen?

Es gibt im Internet eine Menge poln. Agenturen, die in der Ukraine nach Arbeitskräften fahnden. Wenn man die Zusage für einen Arbeitsplatz hat, kümmern die sich um die Verpflichtungs-Erklärung, so dass man dann ein Arbeitsvisum für Polen beantragen kann, was für sechs Monate gilt. Lässt man sich nichts zu Schulden kommen, kann man eine Verlängerung dieser Arbeitserlaubnis (carta pobytu) beantragen.
Das ist grob das, was mir ein Bekannter mit ukrainischer Freundin (bald Ehefrau) berichtete. Er hat diese Frau kennengelernt, während eben diese in Polen arbeitete.
(Wenn Deine Bekannte Interesse hätte, sich einmal mit dieser Frau über Einzelheiten zu unterhalten, sende mir eine PM)
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Februar 2015, 20:15

wobnei ein 6 Mte Arbeitsvisum dann aber ein "nationales Visum D" wäre - und somit nicht für den Schengenraum gültig? Oder fahren die Polen da einen Sonderzug?
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 23. Februar 2015, 21:37

Hallo,

nein Sie ist noch nicht bei mir, leider.

Sorry, ich tendiere zum Sprachkurs. Dieser wird aber ca. 400 € für einen Monat kosten.
Muss mit Ihr noch ein paar Sachen besprechen.

Weiss leider noch nicht, wie wir es machen können.
Ist nicht ganz einfach und günstig.

Danke Euch für eure Unterstützung.
Wir schauen immer noch für eine gute Möglichkeit, uns in Deutschland zu treffen und eine gewisse Zeit zusammen zu leben.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Stefan3783 (Stefan N.) » 23. Februar 2015, 22:31

Wenns ums Geld sparen geht, versucht einen Kurs zu nehmen, bei dem man flexibel einsteigen kann. Dann 3 Wochen beginnend am Mittwoch. Flug am Wochenende vorher bzw Rückflug am WE danach. Der Kurs ist ja nur Mittel zum Zweck. Dann ists günstiger und man hat noch etwas mehr Luft. :wink:
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Februar 2015, 22:39

Wobei Sprachkurs mit VE von Dir (einem "Fremden") zusammen dann schon hellhörig macht, bzw. ein Hintergrund vermutet werden wird. Da arbeitslos könnte sie höchstens ja argumentieren, mit B2 und deutschem Kursattest verbessereten sich ihre Jobmöglichkeiten in UA, denn eigentlich macht so ein Monatskurs in DE sonst keinen Sinn. Für sowas gibts in UA Goethe-Institute. Eine formlose Einladung (Bestätigung zur Übernahme von Kost/Logis durch Dich als "Bekannten") wäre logischer als eine VE und würde die Höhe des von ihr benötigten Vermögensnachweises verringern ...

Nach meinem Empfinden ist das Gerüst wackelig, denk dran, wenn abgelehnt, ist sie im VIS biometrisch drin - da ist so schnell nix mehr mit Schengenvisa.

PS: Sorry - aber wenn Du bei 400 € zusammenzuckst - wie würdest Du dann - nach allfälliger Heirat ( und all den Kosten für Papierkram etc.) die Zeit stemmen, bis sie irgendwo nen Job hat? B2 ist ja ganz OK, aber wie siehts mit Ausbildung / Jobperspektiven in DE aus? Mobilität/Kommunikation/ Kosmetika/ Klamotten für sie?
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Enricodd79 (Enrico H.) » 24. Februar 2015, 05:12

Guten Morgen,

was meinst du mit "Nach meinem Empfinden ist das Gerüst wackelig, denk dran, wenn abgelehnt, ist sie im VIS biometrisch drin - da ist so schnell nix mehr mit Schengenvisa."?

und nein, ich zucke nicht bei 400 € zusammen. Vielleicht habe ich zu lange bei den Schwaben gelebt ;-)

Sie kennt auch ganz gut meine finanzielle Situation.
Mir ist auch bewusst, das die Anfangszeit schwierig wird. Bis zur Hochzeit und Sie einen Job hat.
Jobaussichten glaube ich hat Sie gute, evtl. in gleicher Firma wie ich. Habe in 2 Wochen Gespräch mit meinem Chef, denke da kann ich es "nebenbei" ansprechen.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 24. Februar 2015, 08:28

Enricodd79 (Enrico H.) hat geschrieben:
was meinst du mit "Nach meinem Empfinden ist das Gerüst wackelig, denk dran, wenn abgelehnt, ist sie im VIS biometrisch drin - da ist so schnell nix mehr mit Schengenvisa."?


Hi ... Sorry - VIS ist der späten Nacht gestern geschuldet, meinte SIS = Schengen Information System.

Hier der für abgelehnte Visa-Anträge relevante Teil:
The SIS contains person and item data alerts, allowing the authorities to identify a particular person or item and take necessary action. SIS alerts are issued on:
• third state nationals (nationals from non-Schengen states) who are refused entry into or per-mission to stay in the Schengen area


https://www.eda.admin.ch/content/dam/co ... SIS_EN.pdf

(eigentlich ist das vorder- und hauptgründig ein polizeiliches System - aber mit jedem Antrag für ein Schengenvisa stimmt man zu, dass seinen Daten - im Falle einer Ablehnung - da rein kommen) Erstmal abgelehnt, ist sie drin > dürfte dann schwieriger werden, erneut ein Visa zu bekommen ...
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 24. Februar 2015, 09:41

Enricodd79 (Enrico H.) hat geschrieben: ... Sorry, ich tendiere zum Sprachkurs. Dieser wird aber ca. 400 € für einen Monat kosten.
Muss mit Ihr noch ein paar Sachen besprechen. ...


Du hast mich missverstanden . Ich schlug eine richtige Schule für ein Jahr zu Vorbereitung auf ein entsprechendes Studium vor . Am Ende stünde C1 oder gar C2 , je nach Vorkenntnissen . Dazu braucht es keine VE , da sie alle Kosten selbst trägt und ihre Leistunsfähigkeit auch nachweisen muss , liegt über Hartz 4 - Satz ; Arbeit und Zuverdienst verboten . Das heißt natürlich , dass sie neben regulärer Krankenversicherung (privat natürlich) auch einen Mietvertrag/Untermietvertrag haben muß , mit separater Toilette und Küche/Koch-Niesche und ca 10 000 € , je nach Region . Das muss sie alles von dort aus regeln , bestenfalls mit Hilfe eines "Bekannten" in D , der auch bei der Wohnraumsuche helfen darf . Wir haben das mir unserer Tochter so gemacht , allerdings vor vier Jahren . Das Geld gaben die Großeltern , da es nicht glaubhaft war , dass sie es (damals 22) selbst zusammensparen , konnte , oder entfernte Verwandte das einfach so wegschenken . Du solltest so wenig , wie möglich in Erscheinung treten , da Du ja ein Bekannter/Vermieter bist . Man sieht sich ja dann öfter mal und kann sich durchaus in einem Jahr in einander verlieben . Es ist jedenfalls viel wahrscheinlicher , als an einem romantischen WE irgendwo in Polen , wo man sich ja nur zufällig treffen könnte und sofort unsterblich verlieben müsste . So was gibt es ja , aber in eine Amtsstube würde das keiner glauben . Nicht , was wirklich passiert , ist wichtig , sondern , was ein Entscheider glaubt .
in diesem Sinne ....
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 3. März 2015, 19:45

Nautilus (Marco) hat geschrieben:wobnei ein 6 Mte Arbeitsvisum dann aber ein "nationales Visum D" wäre - und somit nicht für den Schengenraum gültig? Oder fahren die Polen da einen Sonderzug?



Das nationale Visum, Typ D, entspricht in den ersten drei Monaten nach der Einreise einem Schengenvisum.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 3. März 2015, 20:34

wow - danke - wieder was gelernt ... dann könnte man also quasi ein "au pair" für 6 Mte. reinholen, die ersten drei Monate hat sie dann Schengen ...

(Businessmodell für die Verheirateten mit Kindern hier`) :mrgreen:
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 24. März 2015, 10:47

So ist es, Marco, ist seit April 2012 so geregelt. Weil es immer Probleme gab. Z.B. hatten wir hier im Grenzraum immer bei Kontrollen Leute, die in Frankreich einen Sprachkurs besuchten und dann natürlich auch mal nach Deutschland fahren wollten, um sich das anzuschauen. Die waren jedes Mal illegal hier und bekamen eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt. Um dieser Kriminalisierung Einhalt zu gebieten, hat dann der Schengenrat das Visum D in den ersten drei Monaten einem Schengenvisum gleichgestellt. Was ich auch richtig gefunden habe, weil ich sogar als Kontrollierender immer ein schlechtes Gefühl hatte, diese Menschen anzeigen zu müssen.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Wiener_AS » 23. Juni 2016, 12:42

Besuchsvisa für Ukraine:

Da wir nicht etwas beantragen wollten, was sicher abgelehnt wird, habe ich telefonisch mal bei der österreichischen Botschaft in Kiev vorgefühlt: Welcher Zeitraum wäre für die erste Antragsstellung realistisch? (PS: Anruf mit Toolani-Handy-App, damit es kostengünstig bleibt, WhatsApp oder Viber hat das Konsult nicht ).

Ich konnte da mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter sprechen. Er meinte, ich solle ihm ein Email senden mit den ungefähren Umständen + unbedingt den Reisepass der Dame. Er macht dann eine Abfrage im VIS. Er meinte nur, von 10 Besuchsvisa wollen 5 das wieder nach Erteilung rückgängig machen, weil sich die Eingeladene dann doch woanders aufhält und er durch die Verpflichtungserklärung haftet. Er müsse auch entscheiden, ob er den österreichischen Bürger ev. von dieser Dame schützen müsse.
Und es soll praxisnahe sein. Wenn ich den ganzen Tag arbeite und die Dame sitze den ganzen Tag alleine, dann hat ein langes Visum auch keinen Sinn.

Gesagt, getan, Email geschickt mit unserer Geschichte + Reisepasskopie von ihr.

Es kam eine Antwort: Es ist vieles möglich, speziell die Ferienzeit berücksichtigen sie auch. + Generelle Info, maximal 90 Tage in 180 Tagen.

Bald wird beantragt. Schauen wir mal (sagte Kaiser Franz) ...
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 23. Juni 2016, 13:00

Super - hätte ich nicht gedacht . Aber selbst , wenn es nur 60 oder 30 Tage Multivisum für ein halbes Jahr gäbe , wäe das ja schon ziemlich gut . Viel Glück :!: :!: :!:
in diesem Sinne ....
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Juni 2016, 14:30

Da es um ein Schengenvisa geht, sind die ungefähren Anforderungen in D/A/CH in etwa gleich.

Deshalb fürs Erste besser nur 2-3 Wochen beantragen (wenn mehr erteilt wird, toll), sie alleine (Kind gilt als Rückreisegrund) dass sie arbeitslos ist könnte als Negativpunkt gelten. Auch mit bzw. trotz VE.

Dank sicherer Umstände hat bspw. meine Schwägerin auch grad 180 Tage Multivisa erhalten, obwohl nur Single-Entry und 3 Wochen beantragt. (Einladung, ohne VE) = Langsam gesteigert, nach dem dritten Besuch :)
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Muenchner » 23. Juni 2016, 14:57

Bitte endlich mal abspeichern!

http://www.duden.de/rechtschreibung/Visum
https://de.wiktionary.org/wiki/Visum

SINGULAR = VISUM
PLURAL = VISA

VISA als Singular bezeichnet ein kreditkartenunternehmen!

Was ist daran so schwer?
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Quarrelsome (Bernd) » 23. Juni 2016, 15:30

Uli1982 (Uli) hat geschrieben:Bitte endlich mal abspeichern!

VISA als Singular bezeichnet ein kreditkartenunternehmen!

Was ist daran so schwer?



Das ist doch "anale Ausscheidung von getrockneten Weinbeeren"- Herr Oberlehrer. :-) - no offense.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Juni 2016, 17:33

Uli1982 (Uli) hat geschrieben:
Was ist daran so schwer?


Vielleicht der Umstand, dass in der Schweiz umgangssprachlich vom Visa gesprochen wird? Ist ja bspw. auch so, dass wir hier kein ß sondern nur ss haben. Und so ein paar Spezialitäten mehr. Jemanden, den auf völlig nebensächlichen Dingen rumhackt, alles "tupfgenau" nimmt, nennen wir bspw. "Tüpflischiisser" :wink:

Ist bei Euch Im "grossen Kanton" aktuell auch über 30 Grad? Da hilft nur ein kühler "gschprützte Wysse" :mrgreen:
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 23. Juni 2016, 18:41

Aber Du machst das doch gar nicht (jedenfalls ist es mir noch nie aufgefallen) , doch bei uns im "großen Kanton" fast Jeder und nicht nur , wenn´s 30 und mehr hat . Ich denke eher , es kommt von unseren Frauen , die dort ja viele (fast alle) ausländischen Wörter russifizieren , auch in der Grammatik und so wird aus dem sächlichen dt. Visum das weibliche russisch Visa .
Das Wort Visum (Pluralform Visa, auch Visen) stammt aus dem Lateinischen („das Gesehene“). In anderen Sprachen wird der Begriff vom lateinischen charta visa abgeleitet und heißt daher auch im Singular Visa („das gesehene Papier“) und im Plural entsprechend Visas. Diese Formen finden gelegentlich auch in der deutschen Umgangssprache Verwendung.
Wikipedia lässt grüßen Und da dieses Wort erst seit 1990 in Deutschland verwendet wird (früher "Sichtvermerk") , ist man sich über den richtigen Gebrauch des Wortes an sich auch noch nicht so wirklich klar . Wichtiger , lieber Uli , ist , dass Jeder weiß , was gemeint ist .
in diesem Sinne ....
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Wiener_AS » 23. Juni 2016, 19:16

Ich habe
- mein Einladungsschreiben
- Meldebescheinigung
- Grundbuchsauszug
- Reisepasskopie mit Ukraine-Einreisestempel

and die österreichische Botschaft gemailt mit der Frage, ob ich das Einladungsschreiben im Original senden soll. Prompt kam die Antwort:
Als Einladung wird in weiterer Folge die elektronische Verpflichtungserklärung dienen, Ihr gesendetes Einladungsschreiben ist leider bei uns nicht zu öffnen – aber auch nicht wirklich notwendig. Wie gesagt – die EVE wird dies richten.

Also, kein Einladungsschreiben für das VISUM notwendig (dabei habe ich mir Mühe gegeben, damit die Damen und Herren in der grauen Amtsstube auch etwas von der persönlichen Situation mitbekommen und beide Besuche erwähnt), nur die Elektronische Verpflichtungserklärung von meiner Seite wird verlangt.
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Re: Ukrainische Frau einladen

Beitragvon Nautilus » 23. Juni 2016, 19:36

Zur Verdeutlichung der Unterschied (gilt in CH, sinngemäss sicher auch für A)

Einladung = formlos. Du bestätigst, dass Du einlädst, bei Dir wohnt ... Für gewünschte Zeitdauer.
Effekt: Vermögensnachweis des Antragstellers verringert sich pro Aufenthaltstag um die Hälfte.

VE: Formale Bestätigung der Übernahme aller anfallenden Kosten durch Dich.
Effekt: Im Fall der Fälle kommst Du für alles auf, Fahndung, Abschiebehaft, nicht gedeckte Versicherungskosten etc.

Sowas kann in die Hosen gehen. Vielleicht jetzt nicht bei Dir und Deiner Lady - aber allfällige "stille Mitleser" können sich, wenn's bei ihnen mal soweit ist, mal Gedanken machen. Google hilft und zeigt mit diesen Stichworten ein paar Fälle auf.

Knacknuss bei einem Fall wie Deinem könnte zum einen die Arbeitslosigkeit sein (Rückreisewilligkeit negativ), zum andern das Kind (Rückreisewilligkeit positiv - wenn Kind nicht mit dabei). Pluspunkt in jedem Fall Deine VE. Aber zu Deinem "Selbstschutz" wollen die das ja trotzdem checken - wurde Dir zwischen den Zeilen ja auch erklärt :wink:

Wägt das in jedem Falle genau ab. Auch die Dauer, welche Ihr beantragt. Denn bei einem negativen Bescheid könnt Ihr ein Tourivisa auf Jahre knicken.
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Nautilus
 
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