https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Info ... ?nn=350374Gegebenenfalls müssen Dokumente vorgezeigt werden, die den Aufenthaltszweck und die Umstände des Aufenthalts belegen.
Auch muss ggf. der Beweis erbracht werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten und die Rückreise zu finanzieren. Die Höhe der Mittel ergeben sich aus der Art und Länge des Aufenthalts, es gibt hierfür keine festgesetzten Tagessätze.
Es empfiehlt sich vor der Reise eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Einreise in den Schengen-Raum besteht nicht. Die zuständigen Grenzkontrollstellen der Schengener Staaten überprüfen die Erfüllung der Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex und entscheiden über die Gewährung bzw. Verweigerung der Einreise.
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