Einen ganz guten Überblick gibt es
hier.
Ab 2020 wird es vermutlich mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz für hochqualifizierte (also auch Ärzte) deutlich leichter.
Anyway, erste Aufgabe ist Deutsch zu lernen! Unter B2 gibt es keine Chance als Ärztin tätig zu werden.
Ich würde - wenn es denn konkret auf eine gemeinsame Zukunft hingeht - schon in Russland anfangen, Kurse zu belegen respektive auch Privatlehrer zu engagieren. A 1 ist die Eintrittskarte, der Rest kann dann in Deutschland nachgeholt werden.
Die Motivation einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen ist uns denke ich mal allen klar. (Gemeinsame Zeit über einen längeren Zeitraum miteinander verbringen)
Jepp, aber das weiß die Ausländerbehörde auch. Das wird nicht so ganz einfach. Wir brauchen zwar Ärzte aber das wir jetzt bereitwillig die Schleusen für Osteuropa für eine eventuelle Möglichkeit eine Ärztin zu gewinnen - zumal da das private Interesse deutlich überwiegt - aufmachen, ist eher unwahrscheinlich. Nicht jeder osteuropäische Mediziner hat die Abschlüsse durch ausreichende Fachkenntnisse erworben.....
Sowohl das Motivationsschreiben als auch der Lebenslauf sollen auf deutsch erstellt werden.
Soll dazu dienen, dass der- oder diejenige sich wenigstens ansatzweise mit dem Deutschen beschäftigt.
Ein mir bekannter Ablehnungstext verdeutlicht die Rigidität in diesen Fällen:
Die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen ,dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Deutschkurs nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann.
Aufgrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend wird die Ablehnung grundsätzlich nicht mit einer Begründung versehen.
$ 77 Absatz 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes lautet:
"Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform."
Ausnahmsweise wird ihnen jedoch nachfolgend der wesentliche Grund für die Ablehnung mitgeteilt:
Auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Deutschkurses besteht kein Rechtsanspruch. Über entsprechende Anträge wird gem. § 16 AufenthG im Wege des Ermessens entschieden .
Alleine der Nachweis der Finanzierung des Sprachkursaufenthalts oder eines Sprachkursplatzes reicht nicht aus, dass den beteiligten Behörden gem. § 16 AufenthG eingeräumte Ermessen dahingehend zu reduzieren ,dass alleine die Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis in Frage käme.
Vielmehr kommt die Visumerteilung nur dann in Betracht wenn der Deutschkurs als vorrangiger Aufenthaltszweck plausibel gemacht werden kann. Sie müssen in geeigneter Weise belegen, dass Sie tatsächlich beabsichtigen, im Bundesgebiet einen Deutschkurs aufzunehmen und ernsthaft zu betreiben und wie ein Deutschkurs unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung passt. Dies haben Sie nicht nachgewiesen und auch nicht überzeugend erläutern können .
Unabweisbare Gründe für den Besuch eines mehr als dreimonatigen Sprachkurses in Deutschland sind nicht ersichtlich. Der Besuch von Deutschkursen ist auch in der Ukraine möglich .
Die Ausübung des der Auslandsvertretung nach § 16 AufenthG eingeräumten Ermessens hat deshalb zur Ablehnung Ihres Visumantrags geführt.
Im Übrigen hat die innerdeutsche Ausländerbehörde in Köln ihre nach § 31 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung nicht erteilt .
Mit freundlichen Grüßen
Visastelle der Deutschen Botschaft Kiew
Die Unterstreichungen sind von mir!
Grundsätzlich geht die Behörde immer vom casus belli aus. Die Beziehung mit Dir scheitert, sie hat nicht genügend Zeit für den Kurs, ihre Lernfortschritte sind nicht ausreichend etc. etc.
Von daher mein Rat: Schritt für Schritt machen. Mit einem A1- Diplom in der Tasche geht alles schon mal viel leichter (und bitte nicht nur die Minimalpunktzahl) und dann kann man immer noch entscheiden, ob man nicht gleich Nägel mit Köpfen macht oder den Weg über die Qualifizierung in Deutschland geht. Aber ohne Vorleistungen geht es gar nicht.
Bonne Chance!