Verliebt und was nun?!

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Verliebt und was nun?!

Beitragvon Quil85 (Stefan) » 27. Juni 2019, 23:54

Hallo zusammen.

Ich habe im letzten Jahr eine Frau über Interfriendship kennen gelernt. Nach einigen Email und Whatsapp Gesprächen, haben wir uns in Russland getroffen und einige Tage miteinander verbracht. Die Beziehung hat sich sehr gut entwickelt so das wir uns auch ein zweites mal in Russland getroffen haben.
Nun haben wir ein Visum beantragt für Ihren Besuch in Deutschland. Der Termin steht fest ich freue mich schon riesig auf das Treffen.
Während unserer Gespräche ist auch das Thema "Was kommt danach?" aufgekommen.
Da ich gerne mehr als 2 Wochen mit einer Person verbringen möchte bevor es Richtung heiraten geht, informiere ich mich zurzeit welche Möglichkeiten es gibt längere Zeit gemeinsam in Deutschland zu verbringen.
Nun ein paar Infos zu meiner Freundin:
29 Jahre jung, Wohnt in Tjumen, ist Ärztin, Deutschkenntnisse leider bei 0

Ärzte aus anderen Ländern haben ja die Möglichkeit nach verschiedenen Prüfungen, Anerkennungen, Gleichstellungen usw. weiterhin als Assistenzärzte/ Ärzte zu arbeiten. Leider habe ich bis jetzt nicht herausfinden können wie da der Ablauf ist. Womit fängt man an? Wann sollte was gemacht werden? Welches Visum wird benötigt? Welche Voraussetzungen sind nötig?
Wie Ihr merkt, fange ich mit diesem Thema gerade erst an und hoffe auf Unterstützung.

Ist eventuell ein Sprachvisum/ Studenten Visum für den Anfang das richtige und erfordert weniger Aufwand?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
Kennt vielleicht einer von euch irgendwelche Beratungsstellen bei den ich Anrufen und nachfragen kann?

Schon einmal vielen Dank im Voraus.

Gruß
Stefan
Quil85 (Stefan)
 
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Re: Verliebt und was nun?!

Beitragvon Stefan3783 (Stefan N.) » 28. Juni 2019, 08:02

Hi,

Beratungsstelle für Ärzte/Anerkennungen etc ist schlicht die Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Die können dir genau sagen was sie in dem Bundesland nachweisen muss, was sie prüfen muss, welche Übersetzungen (da gehen für die Unterlagen allein schon gut 1000€ für drauf, wenn du niemanden kennst, der dir fachspezifische Übersetzungen zum Freundschaftspreis macht) sie benötigt etc etc etc. Bis das durch ist, dauert das lang! Die ersten 2 Jahre um die Anerkennung hinter sich zu bringen kann sie allerdings eine Berufserlaubnis bekommen, wenns keine besonderen Gründe dagegen gibt. Da kann dir ebenfalls die Ärztekammer Auskunft geben.

Für die Berufserlaubnis müsste sie allerdings natürlich erstmal einen Job haben (schriftliche Zusage) für den sie die Berufserlaubnis bekommen kann und da dürften Deutschkenntisse bei 0,0 nicht hilfreich sein. Problematisch ist dann dabei eben auch, dass sie hier ja noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Ich habe erst geheiratet, meine Frau hergeholt und dann nach der Eingewöhnung hat sie einen Job gesucht und ihre Anerkennung durchgezogen. Von Russland aus hier ohne Deutschkenntnisse einen Job zu suchen und zu finden (möglichst in der Nähe von dir) um dann bei der Ärztekammer eine Berufserlaubnis für die 2 Jahre zu bekommen und damit dann eben auch (hoffentlich) das Visum ist wohl nicht einfach und schnell machbar.

Eine Hospitation (min 3 Monate), quasi reinschnuppern, wäre sicher auch noch möglich. Aber auch da dürfte die Sprache das Problem sein.

https://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/downloads_abteilung_1/formulare-checklisten-150498.html
Da gibts z.B. Checklisten (Approbation Drittstaat). B2 ist z.B. in Niedersachsen das Minimum um dann überhaupt für die Fachsprachprüfung zugelassen zu werden.


Ein Sprachvisum wäre da also sicher die "einfachere" Methode und reicht um sich erstmal kennenzulernen. Und nebenbei lernt sie dann auch gleich deutsch, was sie als Ärztin hier so oder so können muss.
Stefan3783 (Stefan N.)
 
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Re: Verliebt und was nun?!

Beitragvon Quil85 (Stefan) » 28. Juni 2019, 11:52

Hallo Stefan,

danke für die Infos. Das der Weg zu der Anerkennung und einem neuen Job, lang und schwer ist, ist uns natürlich bewusst.Da müssen wir halt dran arbeiten.

Wie ich vermutet habe müssen zuerst Deutschkenntnisse auf ein bestimmtes Niveau gebracht werden. Ein Sprachvisum scheint mir da die beste Lösung zu sein.
Nun habe ich mir die Anforderungen angeschaut und finde da bis auf das Motivationsschreiben, keine großen Hürden. Wobei mir beim durchlesen der Anforderungen sofort einige Fragen aufkommen.
Motivationsschreiben:
Die Motivation einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen ist uns denke ich mal allen klar. (Gemeinsame Zeit über einen längeren Zeitraum miteinander verbringen) Leider ist es kein Grund und wird natürlich abgelehnt. Eine weitere Motivation ist natürlich in der Zukunft als Ärztin in Deutschland zu arbeiten. Und da ist nun mal die Deutsche Sprache notwendig. Hat einer von euch Erfahrung mit Motivationsschreiben? Könnte "Arbeiten als Ärztin in Deutschland" ein Grund sein?

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann das entweder durch ein Sperrkonto (800€ Pro Monat) nachgewiesen werden, oder ich stelle eine Verpflichtungserklärung aus.
Die Vor- und Nachteile einer Verpflichtungserklärung sind mir bewusst. Deswegen wird vorerst über ein Sperrkonto nachgedacht. Muss das Sperrkonto von meiner Freundin erstellt werden oder kann das auch ich machen? Besteht die Möglichkeit das meine Freundin das Konto eröffnet und ich das Geld einzahle?

Motivationsschreiben und Lebenslauf auf Deutsch:
Sowohl das Motivationsschreiben als auch der Lebenslauf sollen auf deutsch erstellt werden. Das Motivationsschreiben muss man auch selbst verfassen. Wie ist es für eine Person, die kein Deutsch kann und ein Visum für ein Deutschkurs benötigt, überhaupt möglich? Natürlich würde ich da unterstützen aber kommt es dann nicht blöd rüber wenn jemand deutsch lernen möchte und schon"perfekt" deutsch schreibt?

Vorkenntnisse der deutschen Sprache:
Leider steht in den Anforderungen nicht davon ob schon Vorkenntnisse vorhanden sein müssen. Es wird lediglich erwähnt das die Zertifikate der Deutschkurse, wenn vorhanden, ebenfalls eingereicht werden sollen. Weis jemand ob schon gewisse Vorkenntnisse vorhanden sein müssen? Im Internet lese ich von "Keine Vorkenntnisse notwendig" bis hin zu "mindestens B1 Niveau". Deswegen bin ich da etwas verwirrt.

Ich hoffe es findet sich jemand der ein paar Antworten auf die Fragen hat :)

Gruß
Stefan
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Re: Verliebt und was nun?!

Beitragvon starcourse » 28. Juni 2019, 12:33

Einen ganz guten Überblick gibt es hier.

Ab 2020 wird es vermutlich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz für hochqualifizierte (also auch Ärzte) deutlich leichter.

Anyway, erste Aufgabe ist Deutsch zu lernen! Unter B2 gibt es keine Chance als Ärztin tätig zu werden.
Ich würde - wenn es denn konkret auf eine gemeinsame Zukunft hingeht - schon in Russland anfangen, Kurse zu belegen respektive auch Privatlehrer zu engagieren. A 1 ist die Eintrittskarte, der Rest kann dann in Deutschland nachgeholt werden.
Die Motivation einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen ist uns denke ich mal allen klar. (Gemeinsame Zeit über einen längeren Zeitraum miteinander verbringen)

Jepp, aber das weiß die Ausländerbehörde auch. Das wird nicht so ganz einfach. Wir brauchen zwar Ärzte aber das wir jetzt bereitwillig die Schleusen für Osteuropa für eine eventuelle Möglichkeit eine Ärztin zu gewinnen - zumal da das private Interesse deutlich überwiegt - aufmachen, ist eher unwahrscheinlich. Nicht jeder osteuropäische Mediziner hat die Abschlüsse durch ausreichende Fachkenntnisse erworben..... :mrgreen: :mrgreen:

Sowohl das Motivationsschreiben als auch der Lebenslauf sollen auf deutsch erstellt werden.

Soll dazu dienen, dass der- oder diejenige sich wenigstens ansatzweise mit dem Deutschen beschäftigt.

Ein mir bekannter Ablehnungstext verdeutlicht die Rigidität in diesen Fällen:

Die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen ,dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Deutschkurs nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann.

Aufgrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend wird die Ablehnung grundsätzlich nicht mit einer Begründung versehen.

$ 77 Absatz 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes lautet:
"Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform."

Ausnahmsweise wird ihnen jedoch nachfolgend der wesentliche Grund für die Ablehnung mitgeteilt:
Auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Deutschkurses besteht kein Rechtsanspruch. Über entsprechende Anträge wird gem. § 16 AufenthG im Wege des Ermessens entschieden .
Alleine der Nachweis der Finanzierung des Sprachkursaufenthalts oder eines Sprachkursplatzes reicht nicht aus, dass den beteiligten Behörden gem. § 16 AufenthG eingeräumte Ermessen dahingehend zu reduzieren ,dass alleine die Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis in Frage käme.
Vielmehr kommt die Visumerteilung nur dann in Betracht wenn der Deutschkurs als vorrangiger Aufenthaltszweck plausibel gemacht werden kann. Sie müssen in geeigneter Weise belegen, dass Sie tatsächlich beabsichtigen, im Bundesgebiet einen Deutschkurs aufzunehmen und ernsthaft zu betreiben und wie ein Deutschkurs unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung passt. Dies haben Sie nicht nachgewiesen und auch nicht überzeugend erläutern können .
Unabweisbare Gründe für den Besuch eines mehr als dreimonatigen Sprachkurses in Deutschland sind nicht ersichtlich. Der Besuch von Deutschkursen ist auch in der Ukraine möglich .
Die Ausübung des der Auslandsvertretung nach § 16 AufenthG eingeräumten Ermessens hat deshalb zur Ablehnung Ihres Visumantrags geführt.
Im Übrigen hat die innerdeutsche Ausländerbehörde in Köln ihre nach § 31 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung nicht erteilt .
Mit freundlichen Grüßen
Visastelle der Deutschen Botschaft Kiew

Die Unterstreichungen sind von mir!

Grundsätzlich geht die Behörde immer vom casus belli aus. Die Beziehung mit Dir scheitert, sie hat nicht genügend Zeit für den Kurs, ihre Lernfortschritte sind nicht ausreichend etc. etc.

Von daher mein Rat: Schritt für Schritt machen. Mit einem A1- Diplom in der Tasche geht alles schon mal viel leichter (und bitte nicht nur die Minimalpunktzahl) und dann kann man immer noch entscheiden, ob man nicht gleich Nägel mit Köpfen macht oder den Weg über die Qualifizierung in Deutschland geht. Aber ohne Vorleistungen geht es gar nicht.

Bonne Chance!
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Re: Verliebt und was nun?!

Beitragvon Quil85 (Stefan) » 28. Juni 2019, 18:06

Vielen Dank starcourse
Anyway, erste Aufgabe ist Deutsch zu lernen! Unter B2 gibt es keine Chance als Ärztin tätig zu werden.
Ich würde - wenn es denn konkret auf eine gemeinsame Zukunft hingeht - schon in Russland anfangen, Kurse zu belegen respektive auch Privatlehrer zu engagieren. A 1 ist die Eintrittskarte, der Rest kann dann in Deutschland nachgeholt werden.

Das ist uns ebenfalls klar. Momentan sind wir auf der suche nach Privatlehrer da Sie aufgrund der Arbeit wenig Zeit hat und somit die Kurse z.B. an der Uni nicht belegen kann.

Jepp, aber das weiß die Ausländerbehörde auch. Das wird nicht so ganz einfach.

Prüfen die Ausländerbehörden auch alte Vorgänge? z.B. Besuchervisum?
Ansonsten wäre es für die Behörde ziemlich schwer auf eine Beziehung zu spekulieren wenn mein Name nirgendwo auftaucht. Woher wollen die wissen das Sie das Visum braucht um ebenfalls zu mir zu kommen. :shock:

Nicht jeder osteuropäische Mediziner hat die Abschlüsse durch ausreichende Fachkenntnisse erworben..... :mrgreen: :mrgreen:

Das ist wohl leider wahr. :mrgreen:

Vielen Dank für den Ablehnungstext. Immer interessant sowas zu lesen und daraus zu lernen.
Leider gibt es in der Heimstadt kein Göthe Institut sodass das deutsch lernen und die Prüfung schreiben ein wenig erschwert wird.

Mit einem A1- Diplom in der Tasche geht alles schon mal viel leichter

Was meinst du damit? Schließlich würde sich nach A1 vorerst nichts ändern. Es wird immer noch ein Motivationsschreiben benötigt welches wiederum aufgrund oben genannter Faktoren abgelehnt werden kann.
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Re: Verliebt und was nun?!

Beitragvon starcourse » 28. Juni 2019, 19:48

Quil85 (Stefan) hat geschrieben:Prüfen die Ausländerbehörden auch alte Vorgänge? z.B. U? N
Ansonsten wäre es für die Behörde ziemlich schwer auf eine Beziehung zu spekulieren wenn mein Name nirgendwo auftaucht. Woher wollen die wissen das Sie das Visum braucht um ebenfalls zu mir zu kommen. :shock:

Es gibt das SIS (Schengen-Informationssystem), die wissen alles, einschließlich der Uhrzeit der Ein- und Ausreise!!

Was meinst du damit? Schließlich würde sich nach A1 vorerst nichts ändern. Es wird immer noch ein Motivationsschreiben benötigt welches wiederum aufgrund oben genannter Faktoren abgelehnt werden kann.

Mit A1 würde sie aber demonstrieren, dass sie berechtigt behaupten kann Lernerfolge zu erzielen. Man kann zwar darauf verwiesen werden Deutsch in Russland zu lernen aber nicht Deutsch gut zu praktizieren und zu vertiefen! :wink:
Davon abgesehen, es gibt die Möglichkeit an Universitätskliniken vertiefende Qualifizierungen in der jeweiligen Fachrichtung für ein paar Monate zu absolvieren - ohne Bezahlung natürlich. Düsseldorf zum Beispiel hat Kooperationen mit einem Moskauer Klinikverbund. Da kommt es regelmäßig zu solchen Qualifiers. Aber dafür sollte mindestens grundsätzlich die Möglichkeit der Kommunikation bestehen.
A1 ist die Grundvoraussetzung für fast alles, was man hier als Ausländer darf.

Gestatte mir die Anmerkung, dass die angedachte „Probezeit“, egal unter welchem Label das laufen würde, für die Frau ein enorm hohes Risiko ist. Sie verliert ihre Existenz, nicht mehr und nicht weniger! Bist Du notfalls bereit, für den Fall des Scheiterns auch für den Neuanfang in der Heimat zur Überbrückung Geld zu zahlen?
Nicht jeder Baum, den man verpflanzt, geht auch an.
Ich kann Dir sagen, dass meine Frau das nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen hätte. Entweder oder war die Möglichkeit. Liebe auf Probe ist in den eher konservativen Gesellschaftsstrukturen keine wirklich akzeptierte Variante.
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