Wer wie ich aus Steuergründen noch mit einer deutschen Frau verheiratet ist, sich aber jederzeit einvernehmlich scheiden lassen könnte, und dies wegen einer neuen Heirat nun tun möchte, für den dürfte folgender Link sehr interessant sein:
http://mein-recht.de/steuern.html (Punkt 1)
In Kurzform: Trennungszeit immer ab Januar angeben, Scheidung und Steuerklassenwechsel erfolgt dann ein Jahr später zum neuen Kalenderjahr! = keine Nachteile, keine Nachzahlung!
Ganz schlecht wäre: Trennung im Dezember.....
Funktioniert natürlich nur bei freundschaftlichem Verhältnis mit der "Noch-Frau".....
Gruß, Holger