Schwiegermutter einladen, H I L F E

...wir haben es geschafft!

Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon caravello » 28. Januar 2011, 18:35

Hallo zusammen
wir wollen unsere Schwiegermutter im Sommer zu uns nach Deutschland einladen,und mit ihr nach Dänemark in Urlaub fahren.
So weit so gut.VE habe ich ohne Probleme bekommen,ebenso eine Krankenversicherung für Schengenländer online bei HanseMerkur Reiseversicherung abgeschlossen.
Die KV habe ich genau für die Dauer ihres Aufenthaltes abgeschlossen,d.H von dem Tag der Einreise bis einschliesslich den Tag der Ausreise.

Jetzt war Schwiegermutter in Naberezhnye chelny im Reisebüro, und wollte sich über die Sache informieren.Wegen Visum in Moskau abholen und so weiter
Die haben ihr ein Merkblatt gegeben,wo drauf steht sie muss pro Reisetag 80 Euro nachweisen !!!??? Und die KV muss noch 15 Tage nach Abreise noch gültig sein ???

Wenn wir Ihr die VE schicken und die Police der Krankenversicherung über die Dauer der Reise muss das doch langen fürs Schengenvisum ,oder was sollen wir hinschicken ? Müssen wir auch eine Einladung schicken ? Wenn ja ,wie muss die Aussehen ?
Fragen über Fragen ...
Wer kennt das genaue Procedere ?
Was ist mit den 80 € pro Tag und 15 Tage längere Versicherungsdauer ?
Bitte helft uns


Wer kann uns hier weiterhelfen
caravello
 
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon ph-igel (Dietmar Fu.) » 28. Januar 2011, 19:16

Hallo Caravell,
keep calm! :lol:
Ich hatte meine Schwiegermutter letztes Jahr hier, und meine Schwägerin drei Monate später! Beides hat reibungslos geklappt (Glück oder Unglück? :lol: )
Fakt ist: Die 80€ kannst Du erstmal vergessen! Mit der VE übernimmst Du alle Kosten! Der Nachweis finanzieller Mittel ist nur nötig wenn Schwiegermutter ein TOURISTEN-Visum beantragen würde! (Deshalb die Auskunft im Reisebüro! Die arbeiten ja ausschließlich mit Touri-Visa!) Deine Schwiegermutter beantragt aber ein BESUCHS-Visum für den Schengenraum! Ein himmelweiter Unterschied! Und dabei ersetzt Deine VE jeglichen Nachweis eigener finanzieller Leistungsfähigkeit!
Die VE ist das, was man landläufig "Einladung" nennt! Ich persönlich habe aber gute Erfahrungen gemacht, meinen Verwandten einen kleinen "Liebesbrief" für die deutsche Visastelle mitzugeben! Darin habe ich das Verwandschaftsverhältnis erklärt, Sinn und Zweck des Ganzen und darauf hingewiesen, dass ich sie persönlich an Flughafen (Bahnhof) abhole und sie persönlich auch wieder dort abliefere! :lol: Bei der D-Botschaft stehen sie halt auf solche markigen Sprüche! In Sachen KV.......Puuh! Ich weiß nicht! Ich habe bei einer anderen Versicherung abgeschlossen und da war der Mindest-Zeitraum jedesmal 30 Tage! Deshalb stellte sich die Frage nicht! Das heißt.......... DOCH! NATÜRLICH! Ich habe den Zeitraum ihres Besuchs ungefähr mittig in den Zeitraum der KV gelegt! D.h. vorn und hinten war die KV nur etwa 5 oder 6 Tage länger gültig, als ihr Besuchzeitraum! :shock: SORRY......Ich denke nach........ Alles Quatsch! Meine Schwiegermutter war zwar nur etwas mehr als 2 Wochen hier........ das Visum war aber für 3 Wochen! Da war nicht viel Luft zwischen Gültigkeit KV und Gültigkeit Visum! Ich denke, Du kannst Dich wieder hinlegen! :lol:
LG Dietmar
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Marina_IF » 29. Januar 2011, 07:17

Ich stimme zu,
meine Mama, also die Schwiergemama von meinem deutschen Mann :) kommt zwei mal im Jahr für 3 Monate. Sie beantragt normales Privatvisum (Multi bekommen wir nicht in Ekaterinburg, warum auch immer). Wir machen VE (da muss man ja bereits Einkommen für die letzten 3 Monate nachweisen) und die Versicherung bei Hanse und Merkur (auch ziemlich genau auf den Tag). Mama fährt direkt zum Konsulat in Ekb (über Reisebüro ist viel teuerer) und es wurde noch nie über die Dauer der Versicherung diskutiert, noch wurden irgendwelche Nachweise verlangt. Noch ein Tipp. Wenn die VE auf den Namen der Frau ausgestellt wird und die Mutter nachweisen kann, dass sie die Mutter ist (bei Namensänderung Kopie der Heiratsurkunde auf Deutsch + Übersetzung der Geburtsurkunde der Frau) dann muss sie kein Visumsgebühr bezahlen.

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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon JustMe » 29. Januar 2011, 08:21

Ich sehe da auch kein Problem bei. Schwiegermutter ist auch hier für 3 Monate, VE abgeben, sie hat die KV in Moskau abgeschlossen und gut ist. Persönliches Anschreiben für die Botschaft? Hab ich noch nie gebraucht ...
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon caravello » 29. Januar 2011, 08:36

Vielen Dank für die schnellen Antworten,das hat mich sehr gefreut :)

Dann bin ich ja erstmal beruhigt ,habe mir schon gedacht das ,dass mit dem Reisebüro zu tun hat,und den "falschen Visum".Sie braucht natürlich ein Besuchsvisum und kein Touristenvisum. Angeblich braucht sie, wenn sie mit dem Reisebüro "zusammenarbeitet" nur einmal nach Moskau zu fahren um das Visum zu beantragen.Das Abholen des Visums würde das Reisebüro erledigen ????!!!!!! habt Ihr davon schon mal gehört ??? Arbeitet das Konsulat überhaupt mit solchen Agenturen zusammen ???

Da die liebe Frau von Ihrer Heimatstadt bis Moskau über 20 Stunden (1 Strecke !!!) mit der Bahn fahren muss ,wollte sich sich eine Fahrt ersparen ,deswegen die Sache mit dem Reisebüro.

Jetzt muss sie wohl doch 2x nach Moskau fahren .Einmal zum beantragen und dann nochmal zum Abholen.
Ich glaube wir werden Ihr lieber einen Inlandsflug klarmachen,habt ihr vieleicht einen Link ,wo man Russische Inlandsflüge buchen kann ?

Viele Grüsse

caravello
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Siggie » 29. Januar 2011, 10:13

Zum abholen des Visums muss sie nicht persönlich erscheinen, in der Visastelle sitzt ein Mitarbeiter von DHL, der bekommt eine Vollmacht und Kohle (um die 30€), dann wird der Reisepass mit oder ohne Visum an Deine Schwiegermutter nach Hause geschickt.

Gruss Siggie
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon ph-igel (Dietmar Fu.) » 29. Januar 2011, 16:54

Ja, das stimmt! Und DHL ist ein guter Tipp! Extrem schnell und zuverlässig, mit persönlicher Übergabe! Kann ich nur empfehlen!

Gruß
Dietmar
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon caravello » 1. Februar 2011, 16:24

Danke euch allen für die Antworten,ihr habt uns echt geholfen :D

Jetzt haben wir den Antrag für das Schengenvisum von der Homepage der Botschaft runtergeladen und Ausgedruckt,und wollten das schonmal ausfüllen ,weil das für Schwiegermutter zu kompliziert ist.

Leider muss ich gestehen,das ich bei Punkt 34 und 35 nicht weiss,was ich reinschreiben soll ??? Muss dort mein Name oder der meiner Frau rein ???
Auf dem Merkzettel ist das leider nicht ersichtlich.
Kann uns vieleicht noch jemand helfen ???
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Siggie » 1. Februar 2011, 17:24

Zu 34: Daten der einladenden Person, also Deine Daten
zu 35: Da schreibst Du bei Kind Schwiegersohn rein.

Das wars.

Gruss Siggie
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon caravello » 1. Februar 2011, 17:51

Alles klar Danke Siggie !!!
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon landei (Walter Ti.) » 4. Februar 2011, 18:15

Also ich hatte meine Schwiegermutter letztes Jahr auch eingeladen.
Sie war schon zum zweiten mal hier und mit dem Visum gab es keine Probleme.
Die letzten 4 Wochen ist Sie zu ihrer anderen Tochter nach Italien gefahren. Hier erlitt sie eine Herzattacke und es wurde ein Bypass eingesetzt.
Bedingt durch die Reiseunfähigkeit wurde die Visalaufzeit erheblich überschritten. Es gab von den Italienern zwar eine Bestätigung auf einem seperaten Zettelchen, aber keinen Eintrag im Reisepass.
Muß ich nun bei einer erneuten Einladung mit Problemen rechnen?
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Marina_IF » 5. Februar 2011, 07:48

Oh je...
Meine Mama wurde mal krank und konnte an dem Abreisetag nicht zurückfliegen. Das war auch der Tag, an dem ihr Visum abgelaufen war. Wir waren bei dem Ausländerbehörden und sie haben ein Zettel mitgegeben (Arztattest vorgelegt natürlich), mit dem sie dann ausgereist ist. Im Reisepass war auch kein Antrag. Es gab keine Probleme danach.

Ich bräuchte auch mal Hilfe :)
Ich will meine Mutter eve. für immer nach Deutschland holen. Ich habe mich noch nicht schlau gemacht, weiß nur, dass es nur dem Fall geht, wenn ich die kompletten Kosten für sie übernehme (Krankenversicherung und Co.) Hat jemand Erfahrung damit, oder leben eure Schwiegemutter alle weit von euch entfernt? Mein Problem ist, dass ich keine deutsche Bürgerschaft habe (ist ein langer Weg, muss meine russische dann abgeben und die Kinder verlieren sie auch, was ich nicht will, weil mir die Zweisprachigkeit und "Kulturichkeit" :) sehr wichtig sind) und es geht angeblich nur, wenn ich es getan habe. Oder geht es vielleicht auch wenn der Ehemann deutscher Bürger ist? Für Tipps wäre ich sehr dankbar :)

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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon jetflyer (Jens) » 5. Februar 2011, 15:07

Hallo Marina,
mit 99,98 % Wahrscheinlichkeit wirst Du einen Familiennachzug einer "sonstigen Angehörigen" nicht hinbekommen

§36 "Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist."

2 sehr grundsätzliche Probleme:

1.: Es müßte unbedingt der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein, und dazu gehört eine Krankenversicherung. Und es gibt absolut keine private KV, die ältere Leute (bezahlbar) versichert. Wir reden da ggf. von "Proforma" Angeboten mit 5.000€ Monatsbeitrag!!

2.: die "außergewöhnliche Härte" im Sinne des deutschen Rechts für Deine Mama, die sich aus Ihrem Verbeib in Russland ergeben würde, muß nachgewwiesen werden. da gibt es viele, Versuche/Prozesse.. und es klappt fast nie..

Für all das ist es übrigens egal, on Du noch Russin oder eingebürgert bist.

Realistisch möglich und gelegentlich durchexerziert ist die Lösung über die EU Freizügigkeit. Speziell Belgien wäre ggf. eine Option. Umzug von Dir nach Belgien und Familiennachzug Deiner Mutter nach Belgien. Dort müßt Ihr eine gewisse Zeit ( 3? Jahre) leben (und keine Sozialhilfe beziehen), dann kann Deine Mutter die Freizügigkeit nach Deutschland "mitnehmen". Dann gilt nämlich kein deutsches Ausländerrecht mehr sondern EU Recht. Für diesen (einzigen) gangbaren Weg empfiehlt sich natürlich vorher eingehende juristische Beratung.

Grüße
Jetflyer
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Marina_IF » 6. Februar 2011, 10:03

Danke Jens,

Dein Beitrag war mir große Hilfe. Habe über Belgium auch schon mal gehört. Ist ein komplzierter Weg, vor allem mit den Kindern usw. Dass die Versicherung so hoch ist, hätte ich nicht gedacht. Ich werde mich auf diesem Weg jetzt weiter tasten, mal schauen, es gibt ja immer hin noch 0,02% Erfolgsprozente :)

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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon JustMe » 6. Februar 2011, 10:28

Hallo Marina,

wir stecken derzeit in der gleichen Überlegung. Unsere ABH sagt dazu: "Wenn nachgewiesen werden kann, dass ALLE kommenden Kosten selbst bestritten werden, ist es kein Problem"

In unserem Fall würde dies bedeuten, wir müssten alle 3 Wohnungen in Moskau verkaufen, das gesamte Bargeld (irgendwie) nach Deutschland bekommen und hier (sicher) anlegen. Klingt nach einem fast nicht machbaren Vorhaben ... aber wir bleiben dran. Wenn sich etwas ergibt, teile ich es Dir gerne mit.
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Marina_IF » 8. Februar 2011, 10:19

Danke, ich tue es auch, wenn ich etwas Neues erfahre.

PS.Thema verschoben, konnte meinem Aufräumdrang nicht widerstehen :)

Marina/IF
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon JustMe » 18. Februar 2011, 09:58

Marina:
Kurzes Update ...

Wir haben gestern und heute nochmal mit diversen Behörden gesprochen. Fakt scheint zu sein, dass die Wohnungen - zum Zeitpunkt der Visabeantragung - tatsächlich schon verkauft sein müssen. Eine reine "Erlösschätzung" bzw ein Dokument was den Wert der Wohnungen darlegt (von einem Agenten oder Makler), reicht nicht aus.

Wer bitte schön verkauft seine Wohnungen ohne sicher zu sein, das anschliessend das Visum erteilt wird?
Wird das Visum nicht erteilt, hätte man zwar ne Menge Geld, steht aber ohne Wohnung da. Merkwürdige Praktik die das durchgezogen wird.

In unserem Fall währen das 3 Wohnungen in Moskau, sowie ein große Datscha am Stadtrand Moskaus. Das Risiko ist uns aber doch etwas zu hoch, mal sehen ob es noch einen anderen Weg gibt.
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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon Marina_IF » 19. Februar 2011, 07:04

Ja, einfach ist es nicht, das ist schon mal klar...

Habt ihr schon mal von einem Rechtsanwalt (Ausländerrecht) einen Rat geholt, oder gibt es da nichts neues zu hören? Das wollte ich demnächst machen, habe eine bekannte Rechtsanwältin und warte bis sie aus dem Urlaub zurück ist.

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Re: Schwiegermutter einladen, H I L F E

Beitragvon JustMe » 19. Februar 2011, 09:18

Nachgefragt haben wir ja, aber abgebrochen weil wir den Eindruck hatten das er dann doch nicht so die Erfahrung in der Sache hatte. (Er war recht jung und noch nicht lange im Geschäft). In zwei Wochen haben wir einen Termin bei einem anderen Anwalt, mal sehen ob der bessere Ideen hat
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