Hallo Caravell,
keep calm!
Ich hatte meine Schwiegermutter letztes Jahr hier, und meine Schwägerin drei Monate später! Beides hat reibungslos geklappt (Glück oder Unglück?
)
Fakt ist: Die 80€ kannst Du erstmal vergessen! Mit der VE übernimmst Du alle Kosten! Der Nachweis finanzieller Mittel ist nur nötig wenn Schwiegermutter ein TOURISTEN-Visum beantragen würde! (Deshalb die Auskunft im Reisebüro! Die arbeiten ja ausschließlich mit Touri-Visa!) Deine Schwiegermutter beantragt aber ein BESUCHS-Visum für den Schengenraum! Ein himmelweiter Unterschied! Und dabei ersetzt Deine VE jeglichen Nachweis eigener finanzieller Leistungsfähigkeit!
Die VE ist das, was man landläufig "Einladung" nennt! Ich persönlich habe aber gute Erfahrungen gemacht, meinen Verwandten einen kleinen "Liebesbrief" für die deutsche Visastelle mitzugeben! Darin habe ich das Verwandschaftsverhältnis erklärt, Sinn und Zweck des Ganzen und darauf hingewiesen, dass ich sie persönlich an Flughafen (Bahnhof) abhole und sie persönlich auch wieder dort abliefere!
Bei der D-Botschaft stehen sie halt auf solche markigen Sprüche! In Sachen KV.......Puuh! Ich weiß nicht! Ich habe bei einer anderen Versicherung abgeschlossen und da war der Mindest-Zeitraum jedesmal 30 Tage! Deshalb stellte sich die Frage nicht! Das heißt.......... DOCH! NATÜRLICH! Ich habe den Zeitraum ihres Besuchs ungefähr mittig in den Zeitraum der KV gelegt! D.h. vorn und hinten war die KV nur etwa 5 oder 6 Tage länger gültig, als ihr Besuchzeitraum!
SORRY......Ich denke nach........ Alles Quatsch! Meine Schwiegermutter war zwar nur etwas mehr als 2 Wochen hier........ das Visum war aber für 3 Wochen! Da war nicht viel Luft zwischen Gültigkeit KV und Gültigkeit Visum! Ich denke, Du kannst Dich wieder hinlegen!
LG Dietmar