Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

...wir haben es geschafft!

Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

Beitragvon brown-leg (Dirk Wü.) » 26. April 2015, 16:06

Hi
wenn alles gut läuft werde ich noch dieses Jahr meine Lena aus Dnipropetrovsk heiraten, yippieh.
Nun forste ich gerade die Infos im www meines Standesamtes durch. Ich weiß, ich werde auch die nächsten Tage noch dort anrufen, aber vielleicht kann mir schon jemand vorab Auskunft aus seiner Erfahrung geben:
In der Liste steht: Bei einem Partner aus dem Ausland:

gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

Im Original??? (sie wäre ja dann ohne Dokument)
oder Kopie mit Apostille ???
Diese könnte ich ja dann problemlos mitbringen....

Danke und Gruß
Dirk
brown-leg (Dirk Wü.)
 
Beiträge: 27
Registriert: 10. August 2005, 20:30

Re: Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

Beitragvon goodys (Good Go.) » 26. April 2015, 18:02

Das beste ist, Du lässt Dir von Deinem Standesamt eine Liste geben was Du brauchst und arbeitest die ab. Daneben gibts noch OLG, ABH und Botschaft. Sieht brokratischer aus, als es ist - Du schaffst das schon! Beim Pass kopieren lassen, alle Seiten Inlandspass- und Auslandspass vom russ. Notar Kopie beglaubigen lassen + Apostille. Geb.urkunde apostillieren lassen. Hier den Scan übersetzenWenn Sie dich mit vorhandenem Schengenvisum hier besucht könnt ihrs auch gemeinsam angehen. A1 Deutsch vorhanden. Lies Dich durch die Infos, Dein Standesbeamter hilft Dir, z.B mit Vollmacht zur Eheschließung, gute Standesämter haben Merkblätter für Russland. Erstehe beider, Kinder etc.?? Für genauere Hilfe brauchst mehr Info. Wir gratulieren.

Wo will sie heiratem? Ru oder D. - frag Sie vorher besser... :D LG Goodys
goodys (Good Go.)
 
Beiträge: 2198
Registriert: 13. Januar 2007, 17:55

Re: Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

Beitragvon brown-leg (Dirk Wü.) » 26. April 2015, 21:10

wir haben eigentlich alles zusammen, was im Behördenführer steht....
ausser Ehefähigkeitsbescheinigung.

wir haben dazu eine Übersetzung gefunden, aber die sagt Lena nichts ( справка о брачной правоспособности)
Vielleicht gibt es das in der Ukraine nicht?
Wissen die Ukraine- Verheirateten dazu mehr? (Wir wollen in Deutschland/ Hessen heiraten)

Ich warte auch auf die Antwort meines Standesamtes.
@ goodys: die Behörden machen mir keine Angst :-) die bürokratischen Listen und Anforderungen abzuarbeiten ist kein Problem, solange man nicht allzulange über Sinn und Unsinn von Formularen nachdenkt :-)


Gruß
brown-leg (Dirk Wü.)
 
Beiträge: 27
Registriert: 10. August 2005, 20:30

Re: Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

Beitragvon luckyman (Ralf Ba.) » 26. April 2015, 22:36

Stimmt , Dokumente besorgen sollte eigentlich nur reine Fleißarbeit sein . Du solltest sie gut auf das "Interview" in der Botschaft vorbereiten ; eine Freundin meiner Frau ist gerade daran gescheitert . Sie beantwortete die Frage nach SEINEM Einkommen etwa so : Weiß nicht , ist mir auch nicht wichtig , Hauptsache , es ist immer genug da :lol: / sie wusste nicht , was er gerne isst : ER isst , was ich koche , usw , usw . Ich schicke Dir mal einige mögliche Fragen - kannst Du aber alles ausführlich unter folgendem link nachlesen : http://forum-ukraine.de/index.php/Threa ... das-Visum/
Da hat schon mal jemand alles Mögliche zusammengestellt (Heiratsvisum und Familienzusammenführungsvisum kommt weit unten) .

Bei so was klingeln die Alarmglocken bei den Behörden:

- Kennenlernen über Heiratsagenturen im Internet
- Heirat nach nur wenigen Monaten
- hoher Altersunterschied (sie 25, er 60)
- Lücken bei der Befragung (Interview )
- Der Lebensunterhalt ist in Deutschland ist nicht gesichert

Soweit Zweifel daran bestehen, dass die geschlossene / geplante Ehe tatsächlich der Aufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft dient und nicht nur zu dem Zweck eingegangen wude, einer Ausländerin bzw. einem Ausländer zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen, gehen nicht auszuräumende Zweifel zu Lasten des Visumbewerbers.

Nachfolgend einige Fragen (Quelle: Ahrens + Schwarz GmbH) die in der Vergangenheit beim Interview oder bei einer getrennten Befragung in der Deutschen Botschaft Kiew gestellt wurden.
Bei der Befragung der Partner sollten sich keine signifikanten Unstimmigkeiten ergeben.

1. Wie heißt Ihr zukünftiger Ehemann mit vollständigen Namen. Bitte geben Sie auch das Geburtsdatum und den Geburtsort an.

2. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen an (auch den Geburtsnamen und sonstige Namen), ihr Geburtsort und Ihren Geburtsort.

3. Wohnt Ihr zukünftiger Ehemann in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung oder in
einem Haus? Wie viele Zimmer gibt es dort? Wer wohnt noch in dieser Wohnung oder in diesem
Haus? Gibt es Haustiere? Wie lange wohnt er schon dort?

4.Wohnen Sie in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung oder in
einem Haus? Wie viele Zimmer gibt es dort? Wer wohnt noch in dieser Wohnung oder in diesem
Haus? Gibt es Haustiere? Wie lange wohnen Sie schon dort?

5. Wie genau, wann und auf welcher Web-Seite bzw. über welche Heiratsagentur haben sie sich
kennen gelernt? Wer hat die Heiratsanzeige gestellt? In welcher Sprache? Welche Information
wurde in der Anzeige angegeben? Wer hat wen als erster angeschrieben/angerufen?

6. Falls Ihre Bekanntschaft vermittelt wurde, Bitte nennen Sie genaue Angaben zu der Person,
die die Bekanntschaft vermittelt hat (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. Alter. genaue
Anschrift). In welcher Beziehung stehen Sie zu dieser? Woher und wie lange kennt Ihr
zukünftiger Ehemann diese?

7. Wie oft und auf welche Weise haben Sie vor Ihrem persönlichen Treffen Kontakt gehalten?

8. Haben Sie Ihrem zukünftigen Ehemann damals ein Foto von ihnen geschickt oder ihrem
Antrag im Internet beigefügt? Falls ja, bitte beschreiben Sie dieses Bild.

9. Hat Ihr zukünftiger Ehemann ein Foto von ihm geschickt oder seinem Antrag
im Internet beigefügt? Falls ja, bitte beschreiben Sie dieses Bild.

10. Wann, in welcher Stadt, wo genau und bei welcher Gelegenheit haben Sie Ihren zukünftigen
Ehemann zum ersten mal persönlich gesehen? Wie haben Sie den Tag des Kennenlernens
verbracht? Wer war noch anwesend?

11. Wo und mit wem zusammen haben Sie zu der Zeit ständig in der Ukraine gewohnt? Wo und
als was haben Sie gearbeitet? Wie haben sie ihren Lebensunterhalt während dieser Zeit
bestritten?

12. Wo, wie lange, mit wem zusammen und zu welchem Zweck haben Sie sich zu dem Zeitpunkt
des Kennenlernens aufgehalten (bitte genaue Adresse benennen)?

13. Wo und mit wem zusammen hat ihr zukünftiger Ehemann damals ständig in Deutschland
gewohnt? Wo und als was hat er gearbeitet? Wie hat er seinen Lebensunterhalt während dieser
Zeit bestritten?

14. Wie oft wann, wann und wie lange haben Sie sich vor der Abreise ihres zukünftigen
Ehemannes getroffen? Beschreiben Sie bitte ausführlich! Wohnten Sie zusammen während dieser
Treffen, wenn ja, wo, seit wann und wie lange? Was haben Sie in dieser Zeit alles gemeinsam
unternommen (Ausflüge? Besichtigungen?)

15. Wann und wo genau fand Ihr nächstes Treffen statt? Wie haben Sie diesen Tag verbracht.
Wer war noch anwesend?

16. Wie lange und wo haben Sie sich in dieser Zeit aufgehalten? Welches Transportmittel wurde
hierbei genutzt? Was haben Sie während des Aufenthaltes gemeinsam unternommen?

17. Wie oft, wann, wo und wie lange haben Sie sich seitdem getroffen? Beschreiben Sie bitte
ausführlich! Welches Transportmittel wurde hierbei genutzt? Wer ist noch damals mitgereist?
Wohnten Sie zusammen während dieser Treffen, wenn ja, wo genau und wie lange? Was haben
Sie alles gemeinsam unternommen (Ausflüge? Besichtigungen?)
falls es kein Treffen mehr stattgefunden hat, bitte begründen.

18. Wie oft, auf welche Weise und in welcher Sprache haben Sie mit Ihren zukünftigen
Ehemann nach ihrer Abreise bis jetzt Kontakt gehalten? Können Sie diesen Kontakt belegen bzw.
Telefonrechnungen, Ausdrucke von Skype und Email. Briefe oder Breitumschläge vorlegen?

19. Angaben zu der derzeitigen Kontaktpflege Telefonnummern, Email, Häufigkeit
unter Angabe der Tageszeiten von beiden Ehepartnern.
Ihre private Telefonnummer: + ihre Handynummer
ihre Email-Adresse:

20. Seit wann besteht zwischen ihnen und Ihrem zukünftigen Ehemann eine feste Beziehung?

21. Wann haben Sie sich zur Heirat entschlossen? Wer hat den Heiratsantrag gemacht und auf
welche Art und Weise wurde der Antrag ausgesprochen - wie war die Reaktion? Wo genau
waren Sie zu dem Zeitpunkt? Haben Sie einander an diesem Tage etwas geschenkt?

22. Wo und wie haben Sie sich die Deutschkenntnisse angeeignet? Seit wann lernen Sie Deutsch?
wie lange und welche Sprachschule haben Sie besucht?

23. Machen Sie Angaben zu Ihrer Schulbildung und Berufsausbildung.

24. In welcher Form bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt im Heimatland? Bitte machen Sie
hierzu Angaben zum Arbeitgeber zu ihren Arbeitszeiten sowie zu Ihrem monatl. Einkommen.

25. Welche Erwerbstätigkeit haben Sie und hat Ihr zukünftiger Ehemann im Zeitraum 2008-
2010 ausgeübt? Wie haben sie ihren Lebensunterhalt während dieser Zeit bestritten?

26. Machen Sie Angaben zu Schulbildung und Berufsausbildung Ihres zukünftigen Ehemannes.

27. Machen Sie Angaben zu seiner derzeitigen Arbeitsstelle (Arbeitszeiten. und monatl. Einkommen ) Ihres zukünftigen Ehemannes.

28. Angaben zu den Eltern wie, Wohnort, Namen, Alter. sofern bekannt von den Schwiegereltern ebenfalls.

29. Waren Sie schon einmal verheiratet oder haben mit jemandem in einer ehelichen
Lebensgemeinschaft zusammen gelebt? Wenn ja, * wie: oft, mit wem und wie lange?

30. Haben Sie Kontakt zu ihrem Ex-Ehemann oder Ex-Freund? Falls ja, auf welche Weise
halten sie Kontakt? Falls nein, wie lange haben Sie keinen Kontakt mehr zu ihm?

31. War Ihr zukünftiger Ehemann schon einmal verheiratet oder hat mit jemandem in einer
ehelichen Lebensgemeinschaft zusammen gelebt? Wenn ja. wie oft, mit wem und wie lange?

32. Hat ihr zukünftiger Ehemann Kontakt zu seiner Ex-Ehefrau oder Ex -Freundin? Falls ja,
auf welche weise haben sie Kontakt? Falls nein, wie lange hat er keinen Kontakt mehr zu ihr?

33. Haben Sie Kinder (wenn Ja. Namen und ,Alter der Kinder)? Wo wohnen diese? Hat Ihr
zukünftiger Ehemann Ihre Kinder kennen gelernt? Falls ja, wann?

34. Welche Augenfarbe haben Sie? Und Ihr zukünftiger Ehemann?

35. Feiert ihr zukünftiger Ehemann religiöse Feiertage? Wenn ja, welche, wann, wo und wie
zuletzt gefeiert? Wer war noch anwesend?

36. Feiern Sie religiöse Feiertage? Wenn ja, welche, wann, wo und wie zuletzt gefeiert? Wer war
noch anwesend?

37. Wann und wo soll die Eheschließung (standesamtlich. kirchlich) erfolgen. Welche
Unterlagen sollten beim Standesamt vorgelegt werden? Wann wurden die Unterlagen beim
Standesamt eingereicht?

38. Wurden die Eheringe schon gekauft? Wenn ja, wer, wann und wo hat die Eheringe gekauft?

39. Rauchen Sie? Und ihr zukünftiger Ehemann? Was und Wie viel?

40. Waren Sie schon im Ausland? Wenn ja wo, wann und zu welchem Zweck?

41. War Ihr zukünftiger Ehemann schon einmal im Ausland? Wenn ja, wo, wann und zu welchem Zweck?

42. Was hat Ihr zukünftiger Ehemann Ihnen zuletzt geschenkt? Wann und zu welchem Anlass?

43. Was haben Sie Ihrem zukünftigen Ehemann zuletzt geschenkt? Wann und zu welchem Anlass?

44. Wo und mit wem haben sie Ihren letzten Geburtstag gefeiert?

45. Wo und mit wem hat Ihr zukünftiger Ehemann seinen letzten Geburtstag gefeiert?

46. Wo und mit wem hat Ihr zukünftiger Ehemann in diesem Jahr Silvester gefeiert?

47. Wo und mit wem hat Ihr zukünftiger Ehemann in diesem Jahr Silvester gefeiert?

48. Machen Sie Angaben zu der gemeinsamen Zukunft, wie Kinderwunsch, Ihre berufliche
Entwicklung, voraussichtliche Arbeitgeber für Sie in Aussicht, wenn ja durch wen und woher
kommen die Kontakte zu den Artreitgebern, soll die Wohnsituation nach Zuzug geändert werden?

49. Was haben Sie am letzten Wochenende unternommen? Und Ihr zukünftiger Ehemann?

50. Haben Sie gemeinsame Fotos mit Ihrem zukünftigen Ehemann? (zeigen lassen, bzw.
beschreiben lassen, wenn sie eins zu Hause hat). Wann und wo wurden diese Bilder aufgenommen?
Hat ihr zukünftiger Ehemann auch gemeinsame Bilder bei sich?

Siehe auch: Scheinehe Verdacht - Teil2 Weitere Bemerkungen

Die Fragen (Scheineheverdacht) sehen recht harmlos aus. Tatsächlich ist es aber so, dass Unterfragen gestellt werden und auch sehr häufig nachgefragt wird.
Alles in allem hat das Interview morgens etwa vier Stunden am Schalter und nachmittags nochmal zwei Stunden gedauert.
Es wurden vor allem sehr suggestive Nachfragen gestellt. Antworten wie "das weiß ich nicht mehr, oder das habe ich vergessen "wollte man nicht hören und fragte solange nach, bis doch eine Antwort kam.
Das ist ein typisches Vorgehen und so werden dann auch Unstimmigkeiten im Interview herbeigeführt.

Häufig wird auch das Scham/Moralgefühl der Antragsteller angesprochen und die Antragsteller machen dann falsche Angaben weil Ihnen die Wahrheit peinlich ist.
z.B. (Geschenke, Gemeinsames übernachten, Fragen nach dem kennenlernen, etc...)
Bei dem regelmäßigen starken Andrang in der Botschaft, können alle Personen im Umkreis von mindestens 8 Metern und das sind manchmal ein gutes Dutzend, das gesagte Verfolgen.
Und das kann bei den Fragen dann manchmal wirklich peinlich sein.

Tipp!
Möglichst die Wahrheit zu sagen und beim Gesagten zu bleiben. Auch wenn man die Antwort auf eine Frage nicht weiß. Sagt man in diesem Fall doch etwas,
wozu man oft gedrängt wird, erreicht man damit höchstens eine Unstimmigkeit.

Es läuft nicht jedes Interview so ab! Es gibt auch "normale" und freundliche Gespräche. Bei uns selbst wurde nur meine Frau kurz (keine 5 min) befragt , aber eine Bekannte hatte 76 Fragen schriftlich und über 2 Stunden mündliche Kontrollfragen und ihre Mann haben sie auch über eine Stunde befragt . Vorbereitet sein hilft auf jeden Fall , und den Partner gut zu kennen , ist ja auch nicht schlecht . Euch viel Glück
in diesem Sinne ....
luckyman (Ralf Ba.)
 
Beiträge: 1540
Registriert: 21. Dezember 2003, 15:45
Wohnort: Berlin

Re: Pässe: Kopien mit Apostille oder Original

Beitragvon goodys (Good Go.) » 27. April 2015, 12:43

Ralf schöne Fleißarbeit - extra Bienchen. Wir haben den ganzen Zirkus mit den Fragen gleich - ausnahmsweise - bei der ABH erledigt. 16 Jahre jüngere Russin heiratet Krüppel...- muss immer noch Lachen, über die impulsive Reaktion meiner Frau, seither nie blöde Reaktion der ABH.

OLG? Welches?

nehme mal OLG Köln
Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen ihres Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht (§ 1309 Abs.1 BGB).

Da eine Vielzahl von Staaten diese Zeugnisse nicht ausstellen oder aber die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen die Staatsangehörigen dieser Staaten zur Eheschließung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs.2 BGB. Für diese Entscheidung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig.

Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Die Verlobten haben sich daher zunächst an das Standesamt ihres Wohnortes zu wenden.

Zur Vorbereitung des Antrags durch das Standesamt dient die Kölner Liste Online, bestehend aus:
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/allgemeiner-teil_aug-2014.pdf

Länderverzeichnis
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/index.php
(Informationen über die für jedes Land vorzulegenden Nachweise)

Lest bitte selbst. Goodys
goodys (Good Go.)
 
Beiträge: 2198
Registriert: 13. Januar 2007, 17:55


Zurück zu Eine osteuropäische Frau heiraten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron