Krankenversicherung nach Eheschließung

...wir haben es geschafft!

Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon th_reichenbach (Thomas) » 16. Februar 2012, 21:58

Hallo zusammen,

wir haben es nach einem halben Jahr Papierkrieg endlich geschafft. Nun steht unserer russisch-deutschen Eheschließung in Deutschland nichts mehr im Wege :).

Allerdings stehe ich gerade vor einer neuen Herausforderung seitens der Krankenversicherung, was ich mir - zugegeben - etwas einfacher vorgestellt habe.

Vorab: Ich selbst bin privat krankenversichert.

Von den gesetzlichen Krankenkassen habe ich bisher folgende widersprüchliche Aussagen erhalten:

GKV 1:
"Da Ihre zukünftige Frau nicht aus der EU kommt und Sie privat versichert sind, kommt für Ihre Frau auch nur eine private Krankenversicherung infrage. Wäre Ihre Frau aus der EU, wäre das kein Problem. Erst wenn Ihre Frau einer Arbeit nachgehen wird, kommt Sie in die gesetzliche Krankenversicherung."

GKV 2:
"Kein Problem. Der Beitrag errechnet sich auf Basis der Hälfte Ihres Einkommens, solange Ihre zukünftige Frau noch nicht arbeiten geht. Allerdings müsste diese das Formular E104 von ihrer bisherigen Krankenversicherung ausfüllen lassen."
http://www.kvg.org/file/bag/e104_d.pdf
Das Formular verstehe ich nicht, zumal das auch nur in Deutsch im Internet erhältlich ist.

Hat jemand von euch hier schon praktische Erfahrungen gesammelt?

Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße
Thomas
th_reichenbach (Thomas)
 
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon lausitzer65 (Dirk Xx.) » 16. Februar 2012, 22:13

th_reichenbach (Thomas) hat geschrieben:GKV 2:
"Kein Problem. ... Allerdings müsste diese das Formular E104 von ihrer bisherigen Krankenversicherung ausfüllen lassen."

Das ist falsch, die E-Formulare sind nur für EU-Bürger gültig.
Antwort 1 scheint mir korrekt zu sein.
lausitzer65 (Dirk Xx.)
 
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon goodys (Good Go.) » 16. Februar 2012, 23:30

Im Normalfall sind wir ja in der gesetzlichen KV als Ehemann versichert und nach Heirat kommen die Ehefrauen hier zumeist in den Genuss der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehemanns nach § 10 SGB V! Aber bis zur Eheschließung in D benötigst Du sowieso eine Krankenversicherung für Deine Frau, also Klemmer oder ADAC etc. abschließen - das geht sicher nur einige Zeit. Du kannst natürlich mit Deiner PKV reden, ob sie Deine Frau aufnimmt. Das ist idR eine Geld- und Gesundheitsfrage. Wenn möglich würde ich ihr Arbeit besorgen. Etwas über 400 €, damit Beiträge abgeführt werden in KV, PflV, RV und ALV. Wenn Sie natürlich gleich einen gut bezahlten Job findet, dann wird die PKV wieder interessant. Aber jeder Fall ist anders. Lass Dich einfach mal bei einer GKV beraten. Goodys
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon ph-igel (Dietmar Fu.) » 17. Februar 2012, 18:44

goodys (Good Go.) hat geschrieben:Wenn möglich würde ich ihr Arbeit besorgen. Etwas über 400 €, damit Beiträge abgeführt werden in KV, PflV, RV und ALV. Wenn Sie natürlich gleich einen gut bezahlten Job findet, dann wird die PKV wieder interessant. Aber jeder Fall ist anders. Lass Dich einfach mal bei einer GKV beraten. Goodys


Du hast schon bessere Tipps gegeben, Christoph! :)
Sie kriegt nur eine AE mit Nachweis einer bestehenden (dauerhaften, nicht Reisekrankenversicherung) Krankenversicherung. Aber ohne AE keine Arbeitserlaubnis.... also keine Arbeit.... also keine eigenständige Krankenversicherung! Einmal im Kreis gedreht...... :mrgreen:

Und bei der GKV hat er ja schon gefragt.....
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon goodys (Good Go.) » 17. Februar 2012, 21:23

Dietmar, das Thema PKV - GKV ist immer schwierig. Tagtäglich wollen junge Gesunde in die PKV - zumeist ohne Familie und wenn sie alt sind oder krank und nicht mehr viel verdienen zurück in die GKV. Vermute das der Fragesteller seine Frau in die GKV bringen will. Es gibt den Auffangtatbestand des

§ 5 SGB V
Versicherungspflicht
Absatz (1) Versicherungspflichtig sind
1. bis 12. ...
Ziffer 13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, ....

Absatz (11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht
nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis
oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach
dem Aufenthaltsgesetz besitzen
und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung
zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.

Danach würde ich fragen, wenn ich PKV versichert wäre und meine Frau in die GKV bringen möchte. Dann aber darauf achten, das die erste AE länger als 12 Monate läuft. Ich würde persönlich immer zur Aufnahme von Arbeit über 400 € raten mit eigener KV. Goodys
PS schwierig ist es immer wieder....und ich lerne gerne immer dazu. Vielleicht gibt es hier einen GKV-Fachmann, der es weiß. :wink:

http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/versicherungspflichtohne25811/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon lioncat (Timon Ro.) » 9. April 2012, 19:04

wenn du Privatversicher bist - so muß deine Frau sofern Sie keiner sozialabgabenpflichtigen Arbeit nachgeht über dich versichert werden. Das heißt ob ausländisch oder deutsch mußt du deine Frau zusätzlich privatversichern und extra zahlen!
Die einzigste Ausnahme ist wenn du gesetzlich versichert bist "bezuschußt sozu sagen der Staat die kostenlose Migliedschaft von Frau und Kindern ...ach so betrifft ebenfalls in Zukunft eure Kinder, die müßen dann auch zusätzlich privatversichert werden (auch wenn die Frau arbeiten gehen würde...)
Wie von goodys empfohlen würde ich schauen das Sie ein "Einkommen" das sozialabgabepflichtig ist nachgeht und sei es das DU Sie einstellt als Sekretärin oder so ... macht es einfacher und du kannst ja zusätzlich eine private Zusatzversicherung abschliessen damit Sie gleich gut wie du abgesichert ist :)

Ansonsten wenn nicht muß Sie über dich privatversichert werden und hier gibt es bei allen Anbietern einen Tarif der z.B. dem der gesetzlichen entspricht aber zahlen darfst du je "familienmitglied" dafür bist allerdings privatversichert.
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon FauWeh » 17. April 2012, 10:16

Bin Gott sei Dank freiwillig gesetzlich versichert.
War nach Heirat ganz problemlos.
Krankenkasse angerufen. Die schickten mir nen Antrag. Kopie von der Heiratsurkunde beigelegt.
Fertig.
1 Woche später war die Versichertenkarte da.
:mrgreen:
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 17. April 2012, 17:32

Und ich bin Gott sei Dank privat versichert.
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon Yonifan (Hans M.) » 18. April 2012, 07:25

loddel (Lothar Ma.) hat geschrieben:Und ich bin Gott sei Dank privat versichert.

Mein herzliches Beileid! :?

http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... erung.html
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 19. April 2012, 21:32

Und in welcher Weise betrifft das mich, was dort geschrieben steht?

Ich bekomme einen Teil meiner Rechnungen durch die Beihilfe erstattet und für den Rest habe ich eine private Restkostenversicherung, die auch gehaltsabhängig gestaffelt ist, so what?

Ich möchte es aber nicht missen, falls meine Frau einen Termin beim Frauenarzt benötigt zu hören:" Wir haben erst wieder in 3 Monaten etwas frei." Wenn dann die Frage kommt: " Bei welcher Krankenkasse sind sie denn?" und man sagt, dass man Selbstzahler ist, kommt dann überraschenderweise doch noch ein Termin in der nächsten Woche zustande.
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon Yonifan (Hans M.) » 20. April 2012, 04:35

Okay, als Beamter ist es natürlich etwas anderes; das übersah ich.

Ich bin übrigens noch nie bei der Terminvereinbarung gefragt worden "Privat oder gesetzlich ?". Und wenn, würde ich zurückfragen, was das jetzt mit einem Termin zu tun haben würde...
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon Jay » 20. April 2012, 09:58

loddel (Lothar Ma.) hat geschrieben:Und in welcher Weise betrifft das mich, was dort geschrieben steht?

Ich bekomme einen Teil meiner Rechnungen durch die Beihilfe erstattet und für den Rest habe ich eine private Restkostenversicherung, die auch gehaltsabhängig gestaffelt ist, so what?

Ich möchte es aber nicht missen, falls meine Frau einen Termin beim Frauenarzt benötigt zu hören:" Wir haben erst wieder in 3 Monaten etwas frei." Wenn dann die Frage kommt: " Bei welcher Krankenkasse sind sie denn?" und man sagt, dass man Selbstzahler ist, kommt dann überraschenderweise doch noch ein Termin in der nächsten Woche zustande.


Frage an die Profis: Zahlt wirklich die Krankenkasse den Frauenarzt in Deutschland?

Krass...hier ist das Privatvergnügen...Zähne sind hier auch sehr schwierig. Damals wollte man alle Blomben aufmachen, um zu prüfen, ob diese noch gut sind....unglaublich....daher hab ich heute noch meine deutsche privatversicherung , die weltweit alles zu 100 Prozent zahlt, aber eben recht teuer ist und eine Pflichtkrankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung von 2500 CHF Versicherung in der Schweiz, Frau wollte nur Pflicht in der Schweiz und lieber das Geld jeweils auf die Seite legen....und 8000 Euro im Jahr als Paar sind schon genug....und bisher viel eh nur Zähne und Frauenarzt an, welcher ohnehin nicht abgedeckt ist hier im normalen Umfang.

Viel Glück bei Deine Lösungssuche!
Jay
 
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Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Beitragvon Nautilus » 20. April 2012, 12:04

[quote="Jay"]

Frage an die Profis: Zahlt wirklich die Krankenkasse den Frauenarzt in Deutschland? ...Krass...hier ist das Privatvergnügen...
[quote]

puuuh - ja, in der Schweiz wird der "Check" nicht übernommen. den muss man selber bezahlen :(
Hingegen ist der Frauenarztbesuch in RUS laut meiner Frau gratis (bis auf ein kleines Geschenk, weil sie sie einschiebt) - sie geht jeweils da zum Untersuch. Täte was anfallen, könnte sie den Arzt in der Schweiz mit einer Diagnose gezielt aufsuchen und behandeln lassen. Eine "Behandlung/Medikamente" wird wiederum von der Kasse übernommen. Zudem: eine Deckung "weltweite ambulante Behandlung" kann sich lohnen, nur ca. CHF 15.-/Monat. Da die beste aller Ehefrauen ca. 6 Wochen/Jahr in der Heimat ist, ist sie so für Eventualitäten abgesichert. Und auch sonst für alle Urlaubsreisen ...

Gruss, Marco
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Krankenversicherung nach Eheschließung - Mann PKV, Frau GKV

Beitragvon fordfairlane » 26. September 2016, 19:23

Hallo zusammen,

Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung der Ehefrau ist heutzutage nach der Hochzeit möglich, auch wenn der Mann privat krankenversichert ist. Wie bereits geschrieben wurde, wird dabei das Einkommen des Ehepartners benötigt, um die Beiträge für die Frau zu berechnen.

Mann muss die Ehefrau (in Deutschland) nicht privat krankenversichern oder in einem (Pseudo)-Arbeitsverhältnis bei sich einstellen:)
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