tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.
.Notwendig aber auch ausreichend ist insoweit ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 832
tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.
007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich möchte in Kürze Heiraten und habe bereits alle Unterlagen vorliegen auch das ok vom OLG.
Jetzt müssen wir noch das Heiratsvisum beantragen. Das bedeutet wir müssten eigentlich dafür zusammen nach Kiew.
Meine Liebste hat zurzeit ein Schengenvisum. Sie könnte somit doch einfach nach Deutschland einreisen und dann heiraten wir hier.
Muss es unbedingt ein Heiratsvisum sein und müssen wir unbedingt dazu nach Kiew?
Wenn wir hier verheiratet sind, dann muss doch nur die Ausländerbehörde zustimmen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen oder wie verhält sich das?
Ich möchte das wir auf dem sicheren Weg sind nicht das wir nachher oder Sie Ärger in der Ukraine bekommt?
Es wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.
Gut deutsch sprechen sollte Madame dann aber schon, gelle!
007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich möchte in Kürze Heiraten....
Jetzt müssen wir noch das Heiratsvisum beantragen.
Meine Liebste hat zurzeit ein Schengenvisum. Sie könnte somit doch einfach nach Deutschland einreisen und dann heiraten wir hier.
Danke
Hallo zusammen, meine Liebste aus der Ukraine wollte zu mir kommen, jetzt wurde ihr mit der Begründung, der polnische Konsul glaubt nicht, dass sie nur als Touristin nach Warschau einreisen will, diese Einreise abgelehnt.
007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:[...]
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben!? [...]
tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.
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