Heiratvisumerteilung

...wir haben es geschafft!

Heiratvisumerteilung

Beitragvon tanzedentraum (Reiner Se.) » 30. November 2012, 19:11

Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Siggie » 30. November 2012, 19:18

Ein bis zwei Wochen!
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon goodys (Good Go.) » 1. Dezember 2012, 04:48

unterschiedlich - bei uns 23 Tage in 2009. Goodys
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon ak47 (Stephan) » 1. Dezember 2012, 11:49

ABH Ludwigsburg / Botschaft Minsk 2012: nicht mal eine Woche.


Edit: sorry, hier geht es ja um Heiratsvisum, bei uns war es ja die Familienzusammenführung.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon paul (Karsten La.) » 1. Dezember 2012, 17:23

1 bis 2 Wochen......
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon tanzedentraum (Reiner Se.) » 1. Dezember 2012, 18:07

tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.

Kann man dies irgendwie beschleunigen? Ein bis zwei Wochen werden ein wenig eng bis zum 21.12.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Siggie » 1. Dezember 2012, 18:29

Nö, Beamte lassen sich da kaum reinreden.....
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 1. Dezember 2012, 21:36

Wie recht er doch hat, unser Siggie.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon goodys (Good Go.) » 1. Dezember 2012, 23:30

Es gibt auch nette Beamte und es ist Weihnachten. Meine Frau kam das erste Mal am 22.12.2008 - es ist also unser 5. gemeinsames Weihnachten. Sei optimistisch! Goodys
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Marina_IF » 14. April 2013, 09:14

Ich hab's vom Frauenforum. Könnte vielleicht auch für euch hilfreich sein:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einkomm ... 97211.html

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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Felix » 18. April 2013, 16:50

Hallo

Diesen Satz fand ich im Link
Notwendig aber auch ausreichend ist insoweit ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 832
.
Mit Verlaub, das ist Käse hoch drei! Wer 832 netto verdient, bezieht aufstockende Leistungen aus dem SGB-II. Bereits damit ist man raus aus
dm Geschäft. Das Nettoeinkommen muss 1.000 betragen, bzw nach Abzug der Bruttowarmmiete je 300 pro Person zum Lebensunterhalt. Ist der
Einlader zu Kindesunterhalt verpflichtet, so hat das Nettoeinkommen nach Abzug der Unterhaltszahlungen ebenfalls 1.000 zu betragen. In diesem
Fall wird das Jugenamt eingeschaltet zwecks Zustimmung. Die wiederum hinterfragen bei der Unterhaltsvoschusskasse.
Warum das Ganze? Es kann nicht sein, dass der Einlader z.Bsp. laffe 150 Kindsunterhalt zahlt, ein größerer Teil, z.Zt. 130 bzw 180 Euro,
die Unterhaltsvorschusskasse, hingegen der Einlader für seine ausländische Ehepartner Mittel zur Verfügung hat. Unterhaltsvorschuss ist kein
Geschenk, sondern irgendwann vom Kindsvater zurückzuzahlen. Unterhaltszahlungen haben wenigstens höher zu sein, als die Leistungen aus
besagter Kasse.

Klartext:
Netto minus Kindsunterhalt (mindestens 200 pro Kind ab 12J.) minus Bruttowarmmiete = es sollten 600 übrig bleiben.

Ganz davon abgesehen, dass es ex-Frauen geben soll, die nach Bekanntgabe der Eheschließung des Kindsvaters plötzlich zum Anwalt gehen, wenn
der Kindsunterhalt nicht voll gezahlt wird.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Felix » 17. Mai 2013, 22:19

Ich muss korrigieren! Es müssen 700 Euro sein, bzw pro Kind 200 mehr, das die Frau mitbringt.
Das ist gekoppelt an die Hartz4 Regelsätze.
Wohlgemerkt: Frei zu verfügendes Einkommen, Warmmiete und Unterhaltsbereinigt.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon loddel (Lothar Ma.) » 22. Mai 2013, 10:30

Immer diese Diskriminierung! Wenn in Deutschland zwei Hartz IV-Empfänger heiraten, spielt das Einkommen keine Rolle.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Buttje » 28. Mai 2013, 07:52

tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.

In Bezug auf Deine Frage: Bei uns waren es exakt 3 Tage.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon 007zampano (Jörg T.) » 4. September 2013, 21:25

Hallo zusammen,

ich möchte in Kürze Heiraten und habe bereits alle Unterlagen vorliegen auch das ok vom OLG.
Jetzt müssen wir noch das Heiratsvisum beantragen. Das bedeutet wir müssten eigentlich dafür zusammen nach Kiew.
Meine Liebste hat zurzeit ein Schengenvisum. Sie könnte somit doch einfach nach Deutschland einreisen und dann heiraten wir hier.
Muss es unbedingt ein Heiratsvisum sein und müssen wir unbedingt dazu nach Kiew?
Wenn wir hier verheiratet sind, dann muss doch nur die Ausländerbehörde zustimmen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen oder wie verhält sich das?
Ich möchte das wir auf dem sicheren Weg sind nicht das wir nachher oder Sie Ärger in der Ukraine bekommt?

Es wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.

Danke
007zampano (Jörg T.)
 
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon lausitzer65 (Dirk Xx.) » 4. September 2013, 21:37

007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich möchte in Kürze Heiraten und habe bereits alle Unterlagen vorliegen auch das ok vom OLG.
Jetzt müssen wir noch das Heiratsvisum beantragen. Das bedeutet wir müssten eigentlich dafür zusammen nach Kiew.
Meine Liebste hat zurzeit ein Schengenvisum. Sie könnte somit doch einfach nach Deutschland einreisen und dann heiraten wir hier.
Muss es unbedingt ein Heiratsvisum sein und müssen wir unbedingt dazu nach Kiew?
Wenn wir hier verheiratet sind, dann muss doch nur die Ausländerbehörde zustimmen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen oder wie verhält sich das?
Ich möchte das wir auf dem sicheren Weg sind nicht das wir nachher oder Sie Ärger in der Ukraine bekommt?

Es wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.

Zum Beantragen des Heiratsvisums muss sie nach Kiew, Du musst nicht dabei sein.
Oder in D heiraten, danach wieder ausreisen und von Kiew aus die Familienzuammenführung beantragen.

Die ABH muss keine AE erteilen, wenn nicht mit dem richtigen (Heirats-)Visum eingereist wurde.
Viel eher wird es Probleme geben, weil beim Antrag auf das Schengenvisum offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden.
Siehe auch hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1378121235
lausitzer65 (Dirk Xx.)
 
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Elvis » 5. September 2013, 22:32

Sprich mit deiner ABH, wie die die Sache mit dem Schengenvisum sehen und ob MÖGLICHERweise eine Aufenthaltsgenehmigung nach einer Eheschließung erteilt würde. (Gut deutsch sprechen sollte Madame dann aber schon, gelle! :wink: )
Jedes Dorf handhabt das anscheinend anders. :roll:
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon ak47 (Stephan) » 6. September 2013, 17:23

Ich würde NICHT fragen, BEVOR sie mit dem Schengenvisum hier ist. So ein bereits erteiltes Visum ist vermutlich schnell auch mal annulliert.

Nein, ich würde mich sowieso auch ganz von dem Gedanken verabschieden, die Chance ist gegen 0. Und man ist gleich bekannt als jemand, der gerne die Regeln umgeht.

Sie hat doch sowieso noch alte zelte abzubrechen, und ein Flug in die Ukraine reisst einen ja nicht in den Konkurs.

Gut deutsch sprechen sollte Madame dann aber schon, gelle!

Eben, das auch. Zumindest das geforderte A1.
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Felix » 8. September 2013, 02:47

007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich möchte in Kürze Heiraten....
Jetzt müssen wir noch das Heiratsvisum beantragen.
Meine Liebste hat zurzeit ein Schengenvisum. Sie könnte somit doch einfach nach Deutschland einreisen und dann heiraten wir hier.


Danke



Hallo Jörg
Sollte es nicht heißen "Wir möchten heiraten"? :roll:

Mit Schengenvisum macht sich deine Verlobte viele Freunde bei der ABH und der AV in Kiev, zumal sie schon
vorbelastet ist, rate ich dir dringend davon ab. Folgendes stammte von dir, oder?

Hallo zusammen, meine Liebste aus der Ukraine wollte zu mir kommen, jetzt wurde ihr mit der Begründung, der polnische Konsul glaubt nicht, dass sie nur als Touristin nach Warschau einreisen will, diese Einreise abgelehnt.



1. Du musst zur ABH und eine VE zur Eheschließung beantragen und bei Solvenz auch erhalten.
Solvenz? (2x 346) + Warmmiete + ( ggf. Unterhaltszahlungen an ggf vorhandene Kinder ), das muss
dein Netto oder höher sein. Nachweise sind der ABH vorzulegen. Mit viel Glück gibt es von dort
eine Vorabzustimmung. Alternativ, kann dein SB der ABH dir ein offizielles Gesuch mitgeben,
in dem er die Pass-, und Visastelle der konsularischen Abteilung der Botschaft darum bittet,
ihm den Formblattantrag per Fax zukommen zu lassen. (Ersparnis: 4 Wochen).

2.Damit (der VE, Gesuch oder Vorabzust. ) und einer Incoming KrankenVersicherung, der Bestätigung des Standesamts über ihr okay
und des Deutsch-Zertifikats A1 oder höher geht sie ( nicht ihr ) zur Botschaft und beantragt das Visum
zur Eheschließung. Entsprechende Anträge gibt es unter der Botschaftsseite zum Herunterladen.

3. Wenn das Visum erhalten fliegt sie ein, ihr heiratet, Anmeldung bei deinem Bürgeramt
und erneut zur ABH zwecks Aufenthaltserlaubnis (AE).

Beachte die drei Punkte dort unter "wichtige Themen".
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe
Alles Andere ist m.E. Mumpitz und verkürzt diese Prozedur nicht, im Gegenteil ( was man
im Netz so liest ).

lg Felix
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon gerhardnrw » 8. September 2013, 19:40

Nur mal so nebenbei :

Es gibt kein Ehe / Heiratsvisum
Es gibt kein Familiennachzugvisum oder ähnliches .

Es gibt ein Besuchsvisum , genannt Schengen Visum , auch C Visum genannt .
Es gibt ein Visum für Wohnsitznahme in Deutschland ( Nationales Visum ) auch D Visum genannt .
Und es gibt zwei Transit Visen ( A+B ) wobei A für den Flughafen gedacht ist !

Das war es .

Heiraten hat nix mit einem Visum zu tun. Rein rechtlich müsste der Standesbeamte auch einen Illegalen Ausländer verheiraten , wenn die Papiere ok sind. Seit ca. 10 Jahren ist aber der Standesbeamte verpflichte Illegale Ausländer zu melden. Meist verzögern sie die Eheschließung bis zum eintreffen der Polizei . Vor ein paar Jahren aber hat ein Standesbeamter seine Pflicht vorbildlich erfüllt . Erst hat er den Ausländer gemeldet und als die Polizei 15 Minuten später eintraf , hat er die Ehe schon geschlossen ! Vorbildlich kann ich da nur sagen !! :D

Also lage Rede kurzer Sinn : Das Visum hat keine Auswirkungen auf die Eheschließung .

Und wenn die Eheschließung in Deutschland stattgefunden hat, dann gibt es in § 39 Ausländerrecht eine Ausnahmeregelung das die AE in dem Fall IN DEUTSCHLAND beantragt werden kann . Einziger Ablehnungsgrund ist die Erschleichung eines Visums. Leute die aber zb. längerfristige Visa haben, fallen da schon mal raus. Welche die kein Deutsche Schengen Visum hatten auch. Letztens hatte ich einen Fall wo die Frau ein Visum für 4 Wochen hatte . Die beiden wollten die Papiere zur Eheschließung zusammen einreichen weil man Ihnen gesagt hatte, es dauert 3-6 Monate bis sie heiraten dürfen . Dann hat es aber nur 3 Wochen bis zur Freigabe gedauert, und man hat in der letzten Woche geheiratet . Falsche Angaben bei Visum wurden nicht gemacht, ( man wollte Urlaub machen und die Unterlagen bei der Behörde vorbei bringen ) und somit ( nach etwas hin und her ) konnte sie gleich bleiben !

Solche Einträge ins Visum ( Hochzeit untersagt ) die Moskau früher gerne reinschrieb sind übrigens sittenwidrig . Genau wie der Zettel den die Frauen früher ( heute noch ?? ) unterschreiben musste das man verspricht während des Besuchs nicht zu heiraten :

Bild

Michael
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon 007zampano (Jörg T.) » 15. September 2013, 09:37

Hallo zuammen,

Danke Euch allen vielmals für die konstruktiven Beiträge.
Wir haben jetzt alle Unterlagen zusammen und ich habe Ihr alles zugeschickt.
Ich hoffe mal, dass uns die beiden Schengenvisa die wir bereits einmal hatten über Griechenland und jetzt über die Niederlande (läuft noch bis Februar) keine Probleme bereiten werden.
Wie seht Ihr es bei der Ausfüllung "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis". Was schreibe ich bei Nr. 14 "Haben Sie sich bereits früher in Deutschland aufgehalten? Wenn ja, Angabe der Zeiten und Wohnorte" rein. Sie war ja bereits in Deutschland ist allerdings beim ersten Mal über Athen und beim zweiten Mal über Amsterdam eingereist, also regelkonform. Dementsprechend hat Sie auch die entsprechenden Stempel im Reisepass. Also müssten wir es praktisch ja angeben. Sie war in der Zeit auch nicht nur in Deutschland, wir waren in Italien, Frankreich und Spanien. Was müsste Sie den antworten, wenn sie dort in der Botschaft gefragt wird. Ich habe Urlaub gemacht mit meinem Lebensgefährten und war auch in Deutschland bei ihm?
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben!? Hier der Link zum Antrag, in der Hoffnung das ich den Richtigen habe:-) http://www.kiew.diplo.de/contentblob/88 ... trag_2.pdf
Danke schon mal im Voraus.......Jörg
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon gschleidt » 16. September 2013, 11:30

Hallo,
schreib einfach "Ja" " x Urlaubsaufenthalte"!
Haben wir Anfang des Jahres so in Darmstadt gemacht..
Im übrigen hat die Dame beim Amt den Antrag mit uns zusammen durchgesehen.
Unsichere Punkte habe ich offen gelassen und dann vor Ort eingetragen.
Gruß Gerald
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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon dietmar_ (Dietmar W.) » 21. September 2013, 00:13

007zampano (Jörg T.) hat geschrieben:[...]
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben!? [...]


Es ist von grossem Vorteil, wenn es bereits eine "unfallfreie" Visa-Historie gibt. Das schafft Vertrauen!! Kaum etwas verbreitet mehr Panik bei der Behoerde, als der Verdacht auf "Missbrauch" des guten Deutschen Visums.

Deshalb ist es m.E. von sehr grossem Nutzen, so viele nachweislich korrekte Aufenthalte in D wie moeglich einzutragen. Andersherum waere ein scheinbares oder tats. Verschweigen von Aufenthalten, das erkannt wird, sicher ein Grund fuer bockiges Verweigern der Aufenthaltsmoeglichkeit.

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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon dietmar_ (Dietmar W.) » 13. Februar 2014, 22:07

tanzedentraum (Reiner Se.) hat geschrieben:Wer hat Erfahrung damit, wie lange es noch dauert bis das Heiratsvisum erteilt wird wenn die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnsitzes zugestimmt hat.


Nachdem die AB zugestimmt hat? Dann wird am Folgetag elektronisch das Ergebnis übermittelt (UA), sagte mir der freundliche und sehr hilfsbereite Behördenvertreter.
Nun, bei uns hat das weitere Verwalten danach knapp 1 Tag gedauert. Dann kam der Anruf: Bitte abholen.

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Re: Heiratvisumerteilung

Beitragvon Siggie » 14. Februar 2014, 08:45

Das war aber schon vor mehr als einem Jahr, als diese Frage gestellt wurde :shock: :shock:
Inzwischen ist das Visum wohl erteilt worden :roll:
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